Fliegende Bauten Genehmigung
Inhalt
Genehmigung von baulichen Anlagen in Kleingärten und Wochenendhausgebieten beantragen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
31.01.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bauliche Anlagen (Neubau, Umbau) in Dauerkleingartengebieten, kleingärtnerisch genutzten Flächen und im Außenbereich, sowie in den Wochenendhausgebieten sind genehmigungspflichtig.
- Auszug aus der Flurkarte
2-fach
- Bauzeichnung
2-fach
- Lageplan
2-fach
- Bauantrag für Wochenendhäuser gem. Bauvorlagenverordnung
- Frau Sabine DittrichÜberwachung von baulichen Anlagen in Kleingärten und Wochenendhausgebieten
E-Mail: sabine.dittrich@bau.bremen.de
Telefon: +49 421 36155 71
Fax: +49 421 4965571