Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
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Sie sind Ausländer:in und leben schon längere Zeit in Deutschland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen deutsche:r Staatsangehörige:r werden.
Erfreulicherweise entscheiden sich immer mehr ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ihre Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Die steigende Anzahl der Anträge führt in der Folge aber leider auch zu einer längeren Bearbeitungsdauer.
Derzeit werden Anträge aus dem 1. Quartal 2023 abschließend bearbeitet. Sobald sich Ihr Antrag in der abschließenden Bearbeitung befindet, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Gleichbehandlung die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge grundsätzlich nach Eingangsdatum erfolgt.
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
- Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben,
- als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union genießen,
- außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.
Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
- Im Antragsformular wird beschrieben, welche Unterlagen in Ihrer Lebenssituation im Regelfall benötigt werden.
Für die Einbürgerung ist die Vorlage einer Vielzahl von Unterlagen erforderlich.
Welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, ist von Ihrer persönlichen Lebenssituation abhängig.
Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie wohnen in Bremen
- Sie verfügen über einen 5-jährigen Inlandsaufenthalt
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Sie bekennen sich zum Grundgesetz
- Sie sind im Besitz eines gefestigten Aufenthaltstitels
- Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
- Sie haben keine Vorstrafen
- Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Mit dem sogenannten "Quick-Check" haben Sie die Möglichkeit unverbindlich zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Der "Quick-Check" wird von die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gestellt. Den "Quick-Check" finden Sie unter "Weitere Informationen".
Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen sind unter Umständen möglich. Weitere Informationen finden Sie auch im Register „Häufig gestellte Fragen“. Gerne können Sie zur weiteren Klärung auch Kontakt mit der Einbürgerungsbehörde aufnehmen.
1. Beratung
Bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, ist es sinnvoll, eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durch die Nutzung des sogenannten Quick-Checks durchzuführen. Umfangreiche Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen finden Sie zudem auf der Internetseite "Wege zur Einbürgerung" (Link unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?") sowie im Register „Häufig gestellte Fragen“. Gerne informieren wir Sie auch im Rahmen eines telefonischen Beratungsgespräches über die Einbürgerungsvoraussetzungen. Für ein Beratungsgespräch nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf (0421 – 361 – 88670; telefonische Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Im Beratungsgespräch werden Ihnen die Voraussetzungen für die Einbürgerung erläutert und Sie bekommen individuelle Informationen zum Verfahren. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail (Einbuergerung@migrationsamt.bremen.de) schreiben. Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrer Mail Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum sowie eine Telefonnummer angeben.
Wenn Sie sich sicher sind, dass eine Einbürgerung für Sie in Betracht kommt und Sie auf eine telefonische oder schriftliche Beratung verzichten möchten, können Sie den Einbürgerungsantrag auch ohne vorherige Beratung stellen. Benutzen Sie hierfür bitte das Formular zur Beantragung der Einbürgerung. Dieses finden Sie unter „Weitere Informationen“.
2. Antragstellung
Eine Antragsabgabe kann derzeit nur postalisch erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben haben. Die benötigten Unterlagen senden Sie uns bitte ausschließlich in Kopie zu. Die Gebühren werden erst fällig, wenn die Einbürgerungsbehörde Sie zur Zahlung der Gebühr auffordert. Von einer Überweisung bitten wir abzusehen. Das ausgefüllte Antragsformular sowie Kopien aller benötigten Unterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse:
Migrationsamt
Staatsangehörigkeitsbehörde
Postfach 10 78 49
28078 Bremen
(Alternativ: Einwurf in den Hausbriefkasten/Stresemannstraße 48).
3. Prüfung Ihres Einbürgerungsantrages
Nach Eingang Ihres Antrages werden Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Sollte noch etwas fehlen, zum Beispiel der Einbürgerungstest, können Sie diese Unterlagen auch noch nachreichen.
Erfreulicherweise entscheiden sich immer mehr ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ihre Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Die steigende Anzahl der Anträge führt in der Folge aber leider auch zu einer längeren Bearbeitungsdauer.
Nach erfolgter Prüfung Ihres Einbürgerungsantrages werden wir wieder Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, wird die Einbürgerungsurkunde mit Ihren Personalien ausgestellt. Sie erhalten dann eine Einladung zur persönlichen Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
- Einbürgerung – Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag
- Mit der Einbürgerung erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten.
- Die deutsche Staatsangehörigkeit ermöglicht u. a.
- das Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag auszuüben,
- als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union zu genießen,
- außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder zu reisen.
- Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
- Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
- zuständig: Migrationsamt