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Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

Bremen 99036012036000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036012036000

Leistungsbezeichnung

Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

Leistungsbezeichnung II

Zulassungsbescheinigung II beantragen - Verlust, Diebstahl

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Fahrzeugbrief (Synonym), KFZ-Brief (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

Für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II ist in der Regel ein lückenloser Eigentumsnachweis erforderlich, das heißt Sie müssen den Eigentumsübertrag vom letzten eingetragenen Halter:in bis zu sich nachweisen. Sollten Sie hierzu im Vorfeld noch Fragen haben, dann melden Sie sich bitte per E-Mail bei der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde (den Kontakt finden Sie unter "Zuständige Stelle"). Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Bearbeitung nur unter Vorlage von vollständigen Unterlagen erfolgen kann.

Volltext

Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) muss auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt werden, weil die neue Nummer der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden muss.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sowie den Nationalpass im Original der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
    • zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

    z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

  • Formular Verlustanzeige

    bei Vertretung vom Vollmachtgeber unterschrieben

  • bei Zulassung auf Firmen

    zusätzlich:
    - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
    - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

  • ggf. Versicherung an Eides statt

    wenn vor einem Notar abgegeben

  • ggf. Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

Voraussetzungen

Diebstahlsanzeige beziehungsweise Verlustbestätigung

 

Kosten

Gebühr: 30,70€
ggf. zusätzlich für die Abnahme der Versicherung an Eides statt bei der Behörde
je nach Vorgang von 28,10 Euro bis 58,80 Euro

Verfahrensablauf

Es muss ein Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde gestellt werden, in deren Zuständigkeitsbereich man gemeldet ist oder den gewerblichen Sitz hat.

Achtung: 

  • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II oder des Fahrzeugbriefs muss in der Regel der letzte Inhaber des Dokuments bei der Zulassungsbehörde persönlich vorsprechen. Es kann auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
  • Bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen. Die Zulassungsbehörde kann eine Versicherung an Eides statt über den Verlust verlangen.

Der Verlust des ursprünglichen Dokuments wird im Verkehrsblatt veröffentlicht. Die Ersatz-ZB II wird nach Freigabe per Post versendet.

Bearbeitungsdauer

etwa 2 bis 3 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden