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Hundesteuer: Abmelden eines Hundes

Bremen 99102013070000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102013070000

Leistungsbezeichnung

Hundesteuer: Abmelden eines Hundes

Leistungsbezeichnung II

Hundesteuer: Abmelden eines Hundes

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Hund abmelden (Synonym), Hundesteuer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Sonstige Steuern (1060800)
  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.11.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten Ihren Hund abmelden?

Volltext

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Dieses muss dem Finanzamt Bremen innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Hundesteuer wird erstattet.

Verfahrensablauf

Die Abmeldung kann erfolgen:

  • persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
  • schriftlich
  • per E-Mail
  • per Fax

Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

8 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 2 Woche(n)
Innerhalb von zwei Wochen nachdem die Hundehaltung endet ist die Abmeldung vorzunehmen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Hundesteuerstelle      E-Mail: gemeindeabgaben@fa-hb.bremen.de
          Telefon: +49 421 36190909

Zuständige Stelle

nicht vorhanden