Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnissen
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Wichtiger Hinweis:
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.
Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.
Die Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnisse ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.
Zum Zweck für berufliche Zwecke düfen folgende Dokumente beglaubigt werden.
- Arbeitszeugnisse, z.B. über Referendarzeit, 2. Ausbildung
- Ausbildungszeugnisse (z.B. VHS, Fortbildungsakademien u.ä.)
- Vorlage des Originaldokuments
- Das Original muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
- Gegebenenfalls Kopien
- Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
- Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein
- Kopien von Originalunterlagen dürfen mitgebracht werden.
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88664.