Beglaubigungen von Ausweisdokumenten
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Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.
Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.
Die Beglaubigung dieser Dokumente ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.
Zum Zweck zur Vorlage bei deutschen Ämtern oder Behörden dürfen folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Ausweise
- Pässe (keine Visa v. USA)
Kopien von deutschen Personalausweisen und Reisepässen werden nur beglaubigt, wenn die Vorlage der Beglaubigung ausdrücklich verlangt wird. Der Nachweis der anfordernden Stelle ist in schriftlicher Form vorzulegen.
- Vorlage des Originaldokuments
- Kopien werden immer vor Ort erstellt. Mitgebrachte Kopien werden nicht anerkannt.
- Eine Beglaubigung von Zeugnissen kann auch bei der ausstellenden Schule vorgenommen werden
- Schriftstücke des Privatrechts bzw. für den privaten Gebrauch können bei jedem Notar beglaubigt werden.
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88664.