Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung
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Fachlich freigegeben am
14.03.2025
Fachlich freigegeben durch
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Die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung der Gastättenkonzession, Verlängerung der Taxikonzession, Erteilung öffentlicher Aufträge etc. benötigt.
Sie oder ihr Bevollmächtigter können die Bescheinigung schriftlich beantragen:
- per vereinfachtem Online-Formular über das Serviceportal
- per Post
- per E-Mail
- per Telefax
Das Finanzamt wird eine "Bescheinigung in Steuersachen" ausstellen, in der die gegenwärtigen steuerlichen Verhältnisse bescheinigt werden. Die Bescheinigungen können nicht persönlich abgeholt werden sondern werden nur per Post versandt.