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Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

Bremen 99102037012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102037012000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung in Steuersachen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.03.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Bescheinigung der momentanen steuerlichen Verhältnisse

Volltext

Die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung der Gastättenkonzession, Verlängerung der Taxikonzession, Erteilung öffentlicher Aufträge etc. benötigt.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie oder ihr Bevollmächtigter können die Bescheinigung schriftlich beantragen:

  • per vereinfachtem Online-Formular über das Serviceportal
  • per Post
  • per E-Mail
  • per Telefax

Das Finanzamt wird eine "Bescheinigung in Steuersachen" ausstellen, in der  die gegenwärtigen steuerlichen Verhältnisse bescheinigt werden. Die Bescheinigungen können nicht persönlich abgeholt werden sondern werden nur per Post versandt.

Bearbeitungsdauer

1 Woche(n)

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Das  zuständige Finanzamt ist dort, wo der Antragsteller steuerlich geführt wird  

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden