Inklusionsbetriebe
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Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Menschen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Tätigkeit dort wegen Art und Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Inklusionsbetriebe sind Unternehmen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind und den allgemeinen Markt- und Wettbewerbsbedingungen unterliegen. Gleichzeitig beschäftigen sie einen hohen Anteil an besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen (zwischen 30 und 50 Prozent der Mitarbeitenden).
Die notwendigen Voraussetzungen variieren in Abhängigkeit vom Vorhaben. Sie können sich hierzu bei Interesse individuell beraten lassen.
Anträge sind in unterschiedlicher Form zu stellen. Nehmen Sie gern die Beratung des Amtes für Versorgung und Integration Bremen - Integrationsamt - in Anspruch.
- Förderung für Inklusionsbetriebe beantragen
- Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Menschen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und unterliegen den allgemeinen Markt- und Wettbewerbsbedingungen
- Gleichzeitig beschäftigen sie einen hohen Anteil an besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen (zwischen 30 und 50 Prozent der Mitarbeitenden)
- Bei konkreten Fragen ist eine direkte Anfrage über die angegebenen Kontaktdaten zu empfehlen, da snotwendige Voraussetzungen und Unterlagen in Abhängigkeit vom Vorhaben variieren
- Anträge auf finanzielle Hilfen sind vor dem Kauf oder Eingehen finanzieller Verpflichtungen zu stellen
- Zuständige Stelle: Integrationsamt