Anschriftenänderung mitteilen - nur Finanzamt
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)
- Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Für den Informationsaustausch mit dem Finanzamt sind aktuelle Anschriftendaten von erheblicher Bedeutung. Die Mitteilung von Anschriftenänderungen kann formlos in jeglicher schriftlicher Form (Brief / Postkarte / Fax) oder per E-Mail erfolgen. Hierbei sind elektronisch eingereichte Daten einfacher weiter zu verarbeiten, somit vorzuziehen. In Ausnahmefällen kann in der zentrale Informations- und Annhamestelle die Anschriftenänderung auch erklärt werden, hierzu ist allerdings ein Ausweis als Identitätsnachweis notwendig.
Im schriftlichen Verfahren sollte die gültige Steuernummer oder die gültige Identifikationsnummer(n) angegeben werden. Wenn diese nicht vorliegt, ist die bisherige bzw. die letzte den Finanzbehörden bekannte Adresse im Schreiben zu benennen.
Es erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung über die Speicherung der neuen Adressdaten. Dies wird durch die Zusendung späterer Steuerbescheide bekannt.