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eAT/Elektronischer Aufenthaltstitel

Bremen 99010006000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010006000000

Leistungsbezeichnung

eAT/Elektronischer Aufenthaltstitel

Leistungsbezeichnung II

eAT/Elektronischer Aufenthaltstitel

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

18.06.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) in das Migrationsamt kommen. Wir schicken Ihnen Ihren eAT mit der Post zu.

Volltext

Aufenthaltstitel werden i.d.R. in Scheckkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen  als sog. elektronischer Aufenthaltstitel/eAT ausgestellt. Nach Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels, i.d.R. bei Ihrer Vorsprache im Migrationsamt, wird die Herstellung des eAT vom Migrationsamt bei der Bundesdruckerei in Berlin beantragt. Nach Fertigstellung des eAT übersendet die Bundesdruckerei den eAT an das Migrationsamt.

Dadurch ergeben sich Wartezeiten von derzeit ca. 4 Wochen. Das Migrationsamt kann deshalb Aufenthaltstitel nicht direkt bei der Antragstellung aushändigen. Wenn der elektronische Aufenthaltstitel von der Bundesdruckerei im Migrationsamt eingeht, schicken wir Ihnen den eAT per Post zu. 

Weiterführende Informationen zum eAT können Sie der Broschüre „Der elektronische Aufenthaltstitel“ vom BAMF entnehmen. Den Link zur Broschüre finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Broschüre BAMF / Der elektronische Aufenthaltstitel". 

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Allgemein gilt neben den sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels:

Biometrische Daten:

Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel sind von jeder Antragstellerin oder jedem Antragsteller zwei Fingerabdrücke zu nehmen. Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Deshalb ist bei der Beantragung des Aufenthaltstitels eine persönliche Vorsprache ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend notwendig.

Von jeder Person (gilt auch für Säuglinge und Kleinkinder) wird ein biometrisches Foto (45mm x 35mm/Gesichtshöhe mindestens 32mm) benötigt.

Hinweis: Ab dem 01.05.2025 können Passfotos nur noch in digitaler Form akzeptiert werden. Die Passfotos müssen an einem Erfassungssystem vor Ort im Migrationsamt, in einem Fotostudio oder bei einem Fotodienstleister gemacht werden. Die Vorlage eines digitalen Passfotos auf Ihrem Handy ist nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter "Weitere Informationen" im "Informationsblatt zum biometrischen Passfoto ab dem 01.05.2025".

Der eAT wird in der Ausländerbehörde beantragt und dann von der Bundesdruckerei in Berlin produziert.

Kosten

Die Kosten für Ihren Aufenthaltstitel werden Ihnen mit Ihrem Einladungsschreiben mitgeteilt / spätestens bei Ihrem Termin zur Beantragung.

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel oder die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beim Migrationsamt persönlich beantragt haben, schicken wir Ihnen Ihren eAT per Post zu, sobald dieser von der Bundesdruckerei hergestellt wurde. 

Den PIN-Brief für Ihren eAT erhalten Sie bei der Antragstellung im Migrationsamt. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert min. 4 Wochen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden