Ausfuhr (Export) von Pflanzen, Pflanzenteilen und pflanzlichen Produkten einschließlich Früchten und Samen
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Man darf nicht jede Pflanze oder jedes Pflanzenteil aus der EU in ein Drittland exportieren. Dies gilt generell, egal ob es sich z.B. um Urlaubsmitbringsel, Nahrungsmittel, Umzüge oder gewerbliche Sendungen handelt. Hierdurch will man Umwelt und Menschen vor dem Verbringen von Pflanzenschädlingen oder der Ausbreitung von fremden Pflanzen schützen.
Vor der Ausreise/Ausfuhr in ein Drittland sollte man sich prinzipiell informieren, welche Pflanzen verbracht werden dürfen. Es kann sein, dass der Transport von Pflanzen prinzipiell verboten oder unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, z.B. nach einer amtlichen Kontrolle durch einen Pflanzengesundheitsinspektor und in Begleitung eines Pflanzengesundheitszeugnisses (PGZ).
Sie können sich auf der Internetseite des JKI (www.jki.bund.de) informieren, welche Bedingungen für den Transport bestehen. Bei weiteren Fragen wenden sie sich an den Pflanzenschutzdienst des LMTVet. Untersuchungen und die Erstellungen von Zeugnissen werden nur auf Antrag durchgeführt.
- Funktionspostfach Pflanzengesundheitskontrolle Bremen E-Mail: psd-hb@lmtvet.bremen.de
- Funktionspostfach Pflanzengesundheitskontrolle Bremerhaven E-Mail: psd-bhv@lmtvet.bremen.de
- Funktionspostfach Terminvereinbarung Bremerhaven E-Mail: pyhto-kontrolle@lmtvet.bremen.de