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Ausfuhr (Export) von Pflanzen, Pflanzenteilen und pflanzlichen Produkten einschließlich Früchten und Samen

Bremen 99050045000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050045000000

Leistungsbezeichnung

Ausfuhr (Export) von Pflanzen, Pflanzenteilen und pflanzlichen Produkten einschließlich Früchten und Samen

Leistungsbezeichnung II

Ausfuhr (Export) von Pflanzen, Pflanzenteilen und pflanzlichen Produkten einschließlich Früchten und Samen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Pflanzenexport (Synonym), Pflanzenimport (Synonym), Phytosanitary certificate (Synonym), Phytosanitary check (Synonym), Plant health control (Synonym), Reiseverkehr mit Pflanzen und Früchten (Synonym), Umzug mit Pflanzen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Import und Export (2070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Man darf nicht jede Pflanze oder jedes Pflanzenteil aus der EU in ein Drittland exportieren. Dies gilt generell, egal ob es sich z.B. um Urlaubsmitbringsel, Nahrungsmittel, Umzüge oder gewerbliche Sendungen handelt. Hierdurch will man Umwelt und Menschen vor dem Verbringen von Pflanzenschädlingen oder der Ausbreitung von fremden Pflanzen schützen.

Volltext

Vor der Ausreise/Ausfuhr in ein Drittland sollte man sich prinzipiell informieren, welche Pflanzen verbracht werden dürfen. Es kann sein, dass der Transport von Pflanzen prinzipiell verboten oder unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, z.B. nach einer amtlichen Kontrolle durch einen Pflanzengesundheitsinspektor und in Begleitung eines Pflanzengesundheitszeugnisses (PGZ).

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Die Auskunft beim LMTVet ist kostenlos. Untersuchung, Freigabe sind kostenpflichtig.

Verfahrensablauf

Sie können sich auf der Internetseite des JKI (www.jki.bund.de) informieren, welche Bedingungen für den Transport bestehen. Bei weiteren Fragen wenden sie sich an den Pflanzenschutzdienst des LMTVet. Untersuchungen und die Erstellungen von Zeugnissen werden nur auf Antrag durchgeführt.

Bearbeitungsdauer

Neben kurzfristigen Auskünften kann eine Klärung bis zu einer Woche dauern.

Frist

Notwendige Untersuchungen durch den Pflanzenschutzdienst müssen mindestens einen Werktag im Voraus angemeldet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Funktionspostfach Pflanzengesundheitskontrolle Bremen      E-Mail: psd-hb@lmtvet.bremen.de
  • Funktionspostfach Pflanzengesundheitskontrolle Bremerhaven      E-Mail: psd-bhv@lmtvet.bremen.de
  • Funktionspostfach Terminvereinbarung Bremerhaven      E-Mail: pyhto-kontrolle@lmtvet.bremen.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden