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Grenzkontrollstelle

Bremen 99050045000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050045000000

Leistungsbezeichnung

Grenzkontrollstelle

Leistungsbezeichnung II

Eingang von Lebens- und Futtermitteln tierischer Herkunft sowie bestimmter Erzeugnissen nicht tierischer Herkunft

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

GKS (Synonym), Import von Lebensmitteln (Synonym), Futtermittel (Synonym), Border inspection post (Synonym), tierische Produkte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Import und Export (2070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Die Grenzkontrollstellen in Bremerhaven und Bremen sind zuständig für die Eingangskontrolle von Lebens- und Futtermitteln tierischer und nicht tierischer Herkunft aus Drittländern.

Nach zufriedenstellend erfolgter Eingangskontrolle können die Sendungen einem Zollverfahren zugeführt werden.

Volltext

Die Arbeit der Grenzkontrollstelle dient dem

Schutz der EU-Staaten vor der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland

Schutz der Verbraucher:innen vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können

Schutz von Menschen und Tieren vor gesundheitsgefährdenden Futtermitteln

Erforderliche Unterlagen

  • Bill of Lading
  • Ggf. Gesundheitszeugnis aus dem Drittland
  • Ggf. Zertifikat über durchgeführte Laboruntersuchungen
  • Anmeldeformular GGEDP oder GGEDD für Lebens- und Futtermittel tierischer oder pflanzlicher Herkunft

    GGEDP = Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (tierisch) / GGEDD = Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (pflanzlich)

     

Voraussetzungen

Erstellung eines GGEDP (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) für Sendungen tierischer Herkunft oder eines GGEDD (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) für Lebens- und Futtermittel nicht tierischer Herkunft.

Kosten

Kostenpflichtig siehe Gesundheits-Kostenverordnung

Verfahrensablauf

Anmeldung von Drittlandsendungen mit GGEDP/GGEDD,  BL (Bill of Lading) sowie gültigem Gesundheitszeugnis und ggf. Laborergebnissen
es findet eine Dokumentenkontrolle und  abhängig vom Produkt eine Gestellung zur Nämlichkeitskontrolle und  Warenuntersuchung statt. Die Ergebnisse werden im GGEDP/GGEDD festgehalten und über die Einfuhrfähigkeit entschieden.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Vorgang.

Frist

Voranmeldung der Sendung einen Werktag vor Eintreffen der Sendung im Hafen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Besondere Bestimmungen für den persönlichen Reiseverkehr: Die Einfuhr von Waren tierischer Herkunft aus Ländern außerhalb der EU ist größtenteils verboten.
Die Grenzkontrollstellen in Bremen und Bremerhaven sind für die Abfertigung lebender Tiere aus Drittstaaten nicht zugelassen. Auch existiert keine Grenzkontrollstelle am Flughafen Bremen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Funktionspostfach Grenzkontrollstelle Bremerhaven      E-Mail: officegkst@lmtvet.bremen.de
  • Funktionspostfach Grenzkontrollstelle Bremen      E-Mail: office1@lmtvet.bremen.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden