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Pass für Geringverdiener Erteilung

Bremen 99107027001000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107027001000

Leistungsbezeichnung

Pass für Geringverdiener Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Bremerhaven-Karte / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), Bremerhaven Karte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Langzeitarbeitslose, Sozialhilfeempfänger und andere Bedürftige können künftig mit der Bremerhaven-Karte mehrere Freizeit- und Kultureinrichtungen in der Seestadt besuchen. Mit der Zahlung einer Monatsgebühr haben sie freien Eintritt im Stadttheater, den Bädern, Museen und anderen städtischen Attraktionen.

Volltext

Wer die Bremerhaven-Karte beantragt, kann sie im Bürgerbüro Nord und Bürgerbüro Mitte für jeweils 30 Tage in drei Preiskategorien erhalten:

  • zu 22,50 Euro für eine Person,
  • zu 27,50 Euro für zwei Personen sowie
  • zu 32,50 Euro für drei und mehr Personen.

Familienmitglieder unter sechs Jahren brauchen keine eigene Bremerhaven-Karte. Mit dem Zeitlimit von 30 Tagen können Bedürftige folgende Einrichtungen nutzen (teilweise nur zu bestimmten Zeiten):

  • Historisches Museum,
  • Stadttheater,
  • Deutsches Schiffahrtsmuseum,
  • die Bäder der Bädergesellschaft,
  • Eisarena (öffentlicher Eislauf),
  • 50% Preisnachlass bei "FUNDUS".

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Anspruch auf die Vergünstigung haben Bremerhavenerinnen und Bremerhavener, die Bürgergeldempfänger:innen des Jobcenters sind, Leistungen des Sozialamts sowie des Amts für Jugend, Familie und Frauen, Leistungen als Asylbewerber:innen oder Kinderzuschlag erhalten oder als Erziehungsberechtigte von den Kita-Gebühren befreit sind.

Kosten

Gebühr: 22,50€
für eine Person/30Tage
Gebühr: 27,50€
für zwei Personen/30Tage
Gebühr: 32,50€
für drei und mehr Personen/30 Tage

Verfahrensablauf

Sie benötigen einen Berechtigtennachweis von dem für Sie zuständigen Amt oder der Institution (Jobcenter, Amt für Jugend, Familie und Frauen, Sozialamt), um die Bremerhaven-Karte zu erhalten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Die "Bremerhaven-Karte" kann aus technischen Gründen zur Zeit leider nicht neu ausgestellt sondern lediglich verlängert werden.

Hinweise

Die Bremerhaven-Karte wird nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Pass, Schülerausweis oder mit einem Dokument der Ausländerbehörde oder des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (bei Bezieher/innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) anerkannt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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