Pass für Geringverdiener Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Langzeitarbeitslose, Sozialhilfeempfänger und andere Bedürftige können künftig mit der Bremerhaven-Karte mehrere Freizeit- und Kultureinrichtungen in der Seestadt besuchen. Mit der Zahlung einer Monatsgebühr haben sie freien Eintritt im Stadttheater, den Bädern, Museen und anderen städtischen Attraktionen.
Wer die Bremerhaven-Karte beantragt, kann sie im Bürgerbüro Nord und Bürgerbüro Mitte für jeweils 30 Tage in drei Preiskategorien erhalten:
- zu 22,50 Euro für eine Person,
- zu 27,50 Euro für zwei Personen sowie
- zu 32,50 Euro für drei und mehr Personen.
Familienmitglieder unter sechs Jahren brauchen keine eigene Bremerhaven-Karte. Mit dem Zeitlimit von 30 Tagen können Bedürftige folgende Einrichtungen nutzen (teilweise nur zu bestimmten Zeiten):
- Historisches Museum,
- Stadttheater,
- Deutsches Schiffahrtsmuseum,
- die Bäder der Bädergesellschaft,
- Eisarena (öffentlicher Eislauf),
- 50% Preisnachlass bei "FUNDUS".
Anspruch auf die Vergünstigung haben Bremerhavenerinnen und Bremerhavener, die Bürgergeldempfänger:innen des Jobcenters sind, Leistungen des Sozialamts sowie des Amts für Jugend, Familie und Frauen, Leistungen als Asylbewerber:innen oder Kinderzuschlag erhalten oder als Erziehungsberechtigte von den Kita-Gebühren befreit sind.
Sie benötigen einen Berechtigtennachweis von dem für Sie zuständigen Amt oder der Institution (Jobcenter, Amt für Jugend, Familie und Frauen, Sozialamt), um die Bremerhaven-Karte zu erhalten.
Die Bremerhaven-Karte wird nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis, Pass, Schülerausweis oder mit einem Dokument der Ausländerbehörde oder des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (bei Bezieher/innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) anerkannt.