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Seuchenschutz Meldung

Bremen 99003018014000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003018014000

Leistungsbezeichnung

Seuchenschutz Meldung

Leistungsbezeichnung II

Ratten melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben beispielsweise in einem Garten, auf der Straße, in einem öffentlichen Park oder in der Umgebung eines Lebensmittelgeschäftes oder Restaurants Ratten entdeckt? Hier erfahren Sie mehr.

Volltext

Ratten können gefährliche Krankheiten übertragen. 

Wenn Sie Ratten sehen, melden Sie diese deshalb der zuständigen Stelle. 

Ratten treten vermehrt an Orten auf, an denen offen Abfall gelagert wird. Dazu zählen beispielsweise wilde Müllablagerungen, offene Müll- und Biotonnen sowie Komposthaufen.

Die Gesundheit von Menschen und geschützten Tieren darf im Rahmen der Schädlingsbekämpfung nicht gefährdet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine

Voraussetzungen

Sie haben Ratten in Ihrer Umgebung entdeckt.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Auf Privatgrundstücken

Informieren Sie die Eigentümer:in des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieter:in. Teilen Sie mit, dass Sie auf dem Grundstück Ratten gesehen haben. Der Grundstückseigentümer ist für die Beseitigung eines Rattenbefalls zuständig.

Hinweis: Sind die Eigentümer des Grundstücks nicht bekannt, können Sie das Gesundheitsamt Bremen informieren. 

Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sind Sie selbst für die Rattenbekämpfung auf Ihrem Grundstück verantwortlich. Wenden Sie sich dazu an ein professionelles Schädlingsbekämpfungsunternehmen. 

Auf öffentlichen Flächen

Melden Sie dem Gesundheitsamt Bremen, wo Sie Ratten gesehen haben. Das Gesundheitsamt berät und leitet an die zuständigen Stellen weiter. 

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

Keine Angabe.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wie vermeiden Sie Rattenbefall?

Bauliche Mängel:

Achten Sie darauf, dass keine Öffnungen, wie Löcher oder Risse in Außenwänden vorhanden sind. Auch nicht zu schließende oder offenstehende Türen ermöglichen das Eindringen der Tiere ins Gebäude. 

Lagerung der gelben Säcke:

Lagern Sie gelbe Säcke in verschlossenen Räumen. Wenn das nicht möglich ist, hängen Sie die Säcke zum Beispiel an einem Haken an der Wand auf. Lebensmittel- oder Tiernahrungsreste in Verpackungen locken Ratten an.

Biotonnen und Komposter:

Achten Sie regelmäßig auf Nagerspuren oder Öffnungen an der Biotonne und dem Komposter. Ratten nagen sich von unten durch den Kunststoff um an frisch weggeworfene Essensreste zu gelangen.

Komposthaufen:

Entsorgen Sie keine unzubereiteten, nicht pflanzlichen Speisereste und keine gekochten Speisereste auf dem Komposthaufen. Dadurch werden unwillkürlich Ratten angelockt.

Bodendecker:

Kürzen Sie die Bodendecker regelmäßig, um Ratten so wenig Unterschlupf wie möglich zu bieten.

Private Tierhaltung:

Entfernen Sie nach jeder Fütterung (zum Beispiel bei Hühnern) unbedingt die Futterreste. Damit vermeiden Sie eine Zuwanderung und Einnistung.

Fütterungsstellen an offenen Plätzen und Gewässern:

Füttern Sie keine Tauben und Enten. Die Fütterungsreste locken Ratten an. 

Kanalisation:

Entsorgen Sie Essensreste niemals über die Toilette. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Beratung und Meldung bei SchädlingsbefallTelefonische Sprechzeiten: Montag- Freitag: 10:00-12:00 Uhr
          E-Mail: ortshygiene@gesundheitsamt.bremen.de
          Telefon: +49 421 361 15551

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden