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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Auskunft

Bremen 99102003023000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102003023000

Leistungsbezeichnung

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

getrenntlebend (Synonym), getrennt lebend (Synonym), Steuerklasse 2 (Synonym), Steuerklasse II (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.06.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wann steht mir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu? Erfahren Sie hier mehr. 

Volltext

Alleinstehende Steuerbürger:innen mit mindestens einem Kind können im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer einen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 steuermindernd geltend machen. Bei Arbeitnehmer:innen kann dieser Betrag bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens durch die Beantragung der Steuerklasse II berücksichtigt werden. Dazu erfahren Sie mehr in der Dienstleistungsbeschreibung "Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen". Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?". 

Der Entlastungsbetrag erhöht sich ab dem 2. Kind um je 240 €.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine.

Voraussetzungen

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben Sie, wenn Sie

  • alleinstehend sind,
  • keine anderen volljährigen Personen (zum Beispiel Lebenspartner:innen) in Ihrem Haushalt leben.
    • Dies gilt nicht für ein volljähriges Kind, für das Ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. 

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags erfolgt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer durch Angabe in der Einkommensteuererklärung (Anlage Kind).
  • Für die Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren ist ein Antrag auf Steuerklasse II beim Wohnsitzfinanzamt erforderlich. Den Antrag können Sie mit dem  Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ oder online über Elster stellen. Den Link zum Formular finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Formulare“. 

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

Es gelten die allgemeinen Verjährungsfristen für die Abgabe von Steuererklärungen, sofern der Entlastungsbetrag nicht bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht wurde.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden