Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Erteilung
Inhalt
Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Erteilung
Begriffe im Kontext
Weihnachtsbäume (Synonym), Tannenbaum (Synonym), Tannenbäume (Synonym)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
- Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
Fachlich freigegeben am
03.07.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie möchten den Verkauf von Weihnachtsbäumen auf öffentlichem Grund durchführen? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn Sie einen Weihnachtsbaumverkauf auf öffentlichem Grund betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist gebührenpflichtig und wird vom Ordnungsamt auf Antrag erteilt, soweit die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen.
- Ausgefülltes Antragsformular (Ausdruck unter Formulare)
- Maßstabgerechter Plan mit Einzeichnung der Verkaufsfläche
- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Die detaillierten Kosten können Sie dem PDF "Gebühr für die Sondernutzungserlaubnis " entnehmen. Dies finden Sie unter "Weitere Informationen".
Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den geforderten Unterlagen an das Ordnungsamt, Referat 10.
Nachdem Sie den Antragt gestellt haben, bewerten wir das Vorhaben gemeinsam mit anderen Behörden. Im Anschluss erhalten Sie einen Bescheid.
- Weihnachtsbaumverkauf beantragen
- Antrag notwendig
- Betriebshaftpflichtversicherung notwendig
- Antragsstellung bis zum 30.09.
- Zuständige Stelle: Ordnungsamt, Referat 10
- Frau Klenke E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-50529 - Frau Chistiakova E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-66898