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Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Erteilung

Bremen 99050105001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050105001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Weihnachtsbaumverkauf beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Weihnachtsbäume (Synonym), Tannenbaum (Synonym), Tannenbäume (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

03.07.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten den Verkauf von Weihnachtsbäumen auf öffentlichem Grund durchführen? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr darüber.

Volltext

Wenn Sie einen Weihnachtsbaumverkauf auf öffentlichem Grund betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist gebührenpflichtig und wird vom Ordnungsamt auf Antrag erteilt, soweit die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular (Ausdruck unter Formulare)
  • Maßstabgerechter Plan mit Einzeichnung der Verkaufsfläche
  • Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Voraussetzungen

Sie müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen können.

Kosten

Die detaillierten Kosten können Sie dem PDF "Gebühr für die Sondernutzungserlaubnis " entnehmen. Dies finden Sie unter "Weitere Informationen".

Verfahrensablauf

Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den geforderten Unterlagen an das Ordnungsamt, Referat 10.

Nachdem Sie den Antragt gestellt haben, bewerten wir das Vorhaben gemeinsam mit anderen Behörden. Im Anschluss erhalten Sie einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe

Frist

Anträge müssen bis zum 30. September beim Ordnungsamt Bremen eingegangen sein.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Weihnachtsbaumverkauf beantragen 
  • Antrag notwendig
  • Betriebshaftpflichtversicherung notwendig
  • Antragsstellung bis zum 30.09.
  • Zuständige Stelle: Ordnungsamt, Referat 10

Ansprechpunkt

  • Frau Klenke      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-50529
  • Frau Chistiakova      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-66898

Zuständige Stelle

nicht vorhanden