Erlaubnis zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Flugplätzen oder über 300 Meter Aufstiegshöhe beantragen
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Die Luftfahrtbehörde ist, neben dem Gewerbeaufsichtsamt, die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Abbrennen von Feuerwerken, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.
Die Luftfahrtbehörde ist, neben dem Gewerbeaufsichtsamt, die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.
Als Flugplätze im Land Bremen gelten:
- Verkehrsflughafen Bremen
- Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Mitte,
- Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen Links der Weser,
- Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Nord,
- Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremerhaven Reinkenheide
Zudem wird immer eine Erlaubnis benötigt, wenn die Aufstiegshöhe der Feuerwerkskörper mehr als 300 Meter beträgt, unabhängig vom Aufstiegsort.
Wenn der geplante Aufstiegsort in Niedersachsen liegt, müssen Sie sich an die Niedersächsische Luftfahrtbehörde in Oldenburg wenden, um eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch, wenn Flugplätze betroffen sind, die in Bremen liegen, der Aufstiegsort jedoch in Niedersachsen ist.
Nutzen Sie bitte den Antrag Luftraumsondernutzung. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen vorzugsweise per E-Mail an (ops@haefen.brmen.de) ein:
- Antrag Luftraumsondernutzung
- Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Ohne eine Genehmigung der Gewerbeaufsicht erhalten Sie auch von uns keine Erlaubnis.
Bitte beachten Sie, dass Sie vorher eine Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen beantragen und bei uns einreichen. Ohne diese Genehmigung werden wir keine luftverkehrsrechtliche Aufstiegserlaubnis erteilen.
- Erlaubnis zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Flugplätzen beantragen oder über 300 Meter Höhe
- Wer im Umkreis von 1,5 km um einen Flugplatz im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) Feuerwerkskörper aufsteigen lassen möchte, braucht eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde.
- Voraussetzungen:
- Vorherige Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen. Ohne diese Genehmigung wird die Luftfahrtbehörde keine Aufstiegserlaubnis erteilen.
- Zuständige Stelle: Luftfahrtbehörde