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Erlaubnis zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Flugplätzen oder über 300 Meter Aufstiegshöhe beantragen

Bremen 99089046261000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089046261000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Flugplätzen oder über 300 Meter Aufstiegshöhe beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Flugplätzen oder über 300 Meter Aufstiegshöhe beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Feuerwerk (Synonym), Feuerwerkskörper (Synonym), Knaller (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Luftfahrtbehörde ist, neben dem Gewerbeaufsichtsamt, die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Abbrennen von Feuerwerken, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.

Volltext

Die Luftfahrtbehörde ist, neben dem Gewerbeaufsichtsamt, die zuständige Stelle für die Erteilung von Erlaubnissen zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern, sofern der Aufstiegsort im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) liegt und ein Flugplatz im Umkreis von 1,5km vorhanden ist.

Als Flugplätze im Land Bremen gelten:

  • Verkehrsflughafen Bremen
  • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Mitte,
  • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen Links der Weser,
  • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremen-Nord,
  • Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Bremerhaven Reinkenheide 

Zudem wird immer eine Erlaubnis benötigt, wenn die Aufstiegshöhe der Feuerwerkskörper mehr als 300 Meter beträgt, unabhängig vom Aufstiegsort.

Wenn der geplante Aufstiegsort in Niedersachsen liegt, müssen Sie sich an die Niedersächsische Luftfahrtbehörde in Oldenburg wenden, um eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch, wenn Flugplätze betroffen sind, die in Bremen liegen, der Aufstiegsort jedoch in Niedersachsen ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 60€
60,00 EUR für gewerbliche Nutzung. Für private Antragssteller:innen wird keine Gebühr erhoben.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie bitte den Antrag Luftraumsondernutzung. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen vorzugsweise per E-Mail an (ops@haefen.brmen.de) ein:

  • Antrag Luftraumsondernutzung
  • Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Ohne eine Genehmigung der Gewerbeaufsicht erhalten Sie auch von uns keine Erlaubnis.

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)
Im Regelfall 2 Wochen. Rechnen Sie bitte mit einer längeren Bearbeitungsdauer, wenn der Aufstieg in der Nähe vom Flughafen Bremen erfolgen soll.

Frist

Wir empfehlen grundsätzlich eine Frist von 4 Wochen vor dem geplanten Einsatz zur Beantragung einzuhalten.

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Sie vorher eine Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen beantragen und bei uns einreichen. Ohne diese Genehmigung werden wir keine luftverkehrsrechtliche Aufstiegserlaubnis erteilen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erlaubnis zum Aufstieg von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Flugplätzen beantragen oder über 300 Meter Höhe
  • Wer im Umkreis von 1,5 km um einen Flugplatz im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) Feuerwerkskörper aufsteigen lassen möchte, braucht eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde.
  • Voraussetzungen:
    • Vorherige Genehmigung der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen. Ohne diese Genehmigung wird die Luftfahrtbehörde keine Aufstiegserlaubnis erteilen.
    • Zuständige Stelle: Luftfahrtbehörde

Ansprechpunkt

  • Flugbetrieb Luftfahrtbehörde      E-Mail: ops@haefen.bremen.de
          Telefon: 0421/ 361-98210

Zuständige Stelle

nicht vorhanden