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Familienzuschuss / Familienerholungszuschuss

Bremen 99041007002000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041007002000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Familienzuschuss / Familienerholungszuschuss

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Familienerholungszuschuss (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

21.02.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Alle zwei Jahre können Familien mit niedrigem Einkommen aus Bremen einen Antrag auf Bezuschussung einer Erholungsmaßnahme bei der Daniel-Schnakenberg-Stiftung stellen.

Volltext

Die Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung fördert die Teilnahme von Bremer Familien, Kindern und Jugendlichen an Familienfreizeiten gemeinnütziger Träger.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Gefördert werden:

  • Familien mit mindestens einem Kind (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr)
  • Allein Erziehende mit mindestens einem Kind (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr), die an Familienfreizeiten gemeinnütziger Träger oder einer Erholungsmaßnahme in einer anerkannten Familienferienstätte in Deutschland teilnehmen. Die Erholungsmaßnahmen dürfen die Dauer von 21 Tagen nicht überschreiten und in dem Kalenderjahr nicht gesplittet werden.

Zuschüsse zur Familienerholung können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben werden.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Über das Antragsformular und die zugehörigen Nachweise wird das Gesamteinkommen der Familie oder der Antrag stellenden Person festgestellt. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus den Nettoeinkünften. Die Berechnung erfolgt im Rahmen des anrechnungsfähigen Familieneinkommens gemäß Berechnungstabelle.

Der Höchstzuschuss beträgt 15 Euro pro Tag und Person.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Antragstellung erfolgt direkt beim:

ServiceBureau Jugendinformation
Daniel-Schnakenberg-Stiftung
Gaby Benckert
Grünenstr. 7
28199 Bremen


Tel: 0421 - 33 00 89 11
Fax: 0421 - 33 00 89 22
gaby.benckert@jugendinfo.de
www.schnakenberg-stiftung.de

Bremerhavener Familien erhalten keinen Zuschuss, da der Magistrat der Stadt Bremerhaven keinen Zuschuss zur Familienerholung gewährt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Frau Sandra SchützSachbearbeitung Familienpolitik und Familienförderung
          E-Mail: sandra.schuetz@soziales.bremen.de
          Telefon: +49 421 361 2338
          Fax: +49 421 496 2338

Zuständige Stelle

nicht vorhanden