Fundsachen Entgegennahme
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Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim Referat Fundangelegenheiten anzeigen.
Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 EUR sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.
Fundsachen, deren Wert 10,00 EUR nicht übersteigt, müssen nicht angezeigt werden. Der oder die Finder:in hat jedoch das Recht diese Funde bei der zuständigen Stelle abzugeben.
Keine Fundsachen sind:
- Hinterlegte Sachen (Darunter fallen Gegenstände, die einer/einem Dritten zur Verwahrung gegeben und nicht abgeholt wurden).
- Geliehene oder
- entsorgte Sachen, die bewusst stehengelassen beziehungsweise weggeworfen wurden.
- Freilebende Tiere / Wildtiere
- Bargeld, das im Ausgabefach eines Geldautomaten liegengeblieben ist.
- Im Normalfall wird dieses Geld automatisch wieder eingezogen und kann daher grundsätzlich nicht von einer anderen Person "gefunden" werden. Es muss unverzüglich bei der betroffenen Bank abgliefert werden.
Fundsachen sind:
- Sachen, die eine:n Besitzer:in haben und verloren gegangen sind. Verloren sind Sachen, die ohne Willen der Eigentümerin/des Eigentümers nicht nur vorübergehend abhandengekommen sind.
- Gestohlene Dinge, die von der stehlenden Person verloren oder weggeworfen worden sind.
- Tiere, wie Haus- und Nutztiere
- Die zuständige Stelle ist das Tierheim in der Hemmstraße. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie direkt mit dem Tierheim Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finder:in haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn.
Bei einem Verlust können Sie vom Referat Fundangelegenheiten eine Verlustbescheinigung oder Versicherungsbestätigung per E-Mail oder per Post anfordern. Die Gebühr dafür beträgt 6,00 Euro. Bei Zusendung durch die Post kann per Rechnung gezahlt werden.
Das Referat Fundangelegenheiten ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.
Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der BSAG und Deutschen Bahn:
- Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.
- Die Kontaktdaten vom Fundbüro der BSAG finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren?“ – „Fundbüro BSAG“.
- Den Fundservice der Deutschen Bahn erreichen Sie unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren?“ – „Deutsche Bahn Fundservice“.
- Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als 10,00 EUR hat.
- Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.
Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige im Referat Fundangelegenheiten abgeben.
Bitte beachten Sie, dass es teilweise mehrere Wochen dauern kann, bis Fundsachen im Referat Fundangelegenheiten gelangen.
Wenn eine Fundsache Hinweise auf Ihre Person enthält, zum Beispiel Personalausweis, EC-Karte, Versichertenkarte oder ähnliches, dann werden Sie auch ohne Verlustmeldung automatisch schriftlich benachrichtigt.
Verlust einer Sache:
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie dies online, schriftlich oder persönlich vor Ort beim Referat Fundangelegenheiten anzeigen:
Online
- Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Online Service“ – „Fundsachen online“.
- Machen Sie Angaben über Ort und Zeit und geben Sie eine Beschreibung zum Verlust ab.
- Geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
Schriftlich
- Formlose Anzeige des verlorenen Gegenstandes per Brief oder E-Mail.
- Sie sollten möglichst genaue Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zum Verlust abgeben.
- Geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
- Senden Sie die Anzeige per Post beziehungsweise per E-Mail an die zuständige Stelle oder geben Sie die Anzeige vor Ort ab.
Persönlich
- Vereinbaren Sie einen Termin
- Telefonisch während der Telefonzeiten
- Per E-Mail
- Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zum Verlust abgeben.
- Geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
Fund einer Sache:
Wenn Sie einen verloren gegangenen Gegenstand finden, müssen Sie diesen unverzüglich beim Ordnungsamt – Referat Fundangelegenheiten in der Stresemannstraße 48 oder in einem der Bremer Polizeireviere anzeigen und abgeben:
- Für die Anzeige und Abgabe der Fundsache beim Referat Fundangelegenheiten benötigen Sie einen Termin.
- Sie erhalten einen Termin telefonisch oder per E-Mail. Kontaktdaten finden Sie unter „Zuständige Stellen“.
Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 3 Tagen).
Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Fundrecht ist Privatrecht: Bei Uneinigkeiten zwischen Eigentümer:innen und Finder:innen entscheidet das Zivilgericht und nicht das Ordnungsamt.
- Fundsachen melden und Nachfrage stellen
- Verlust oder Fund von Gegenständen/Sachen kann beim Fundbüro sowie bei den Polizeirevieren angezeigt werden
- Fundsachen ab 10,00 Euro Wert müssen angezeigt werden
- Anzeige erfolgt beim ortszuständigen Fundbüro
- Form der Anzeige:
- schriftlich (E-Mail oder Brief)
- persönliche Vorsprache (nur mit Termin)
- Inhalt der Anzeige:
- Angaben zu Ort und Zeit des Fundes oder Verlusts
- möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.
- Aufbewahrungsfrist: mindestens 6 Monate
- Fundbüro stellt auf Wunsch Verlustbescheinigung aus
- Finder/Finderin hat Anspruch gegebenenfalls auf Rückgabe der Sache und Finderlohn
- Zuständig: Ordnungsamt Bremen, Referat 12 / Fundangelegenheiten