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Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung

Bremen 99046040000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046040000000

Leistungsbezeichnung

Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung

Leistungsbezeichnung II

Hilfe und Beratung bei Stalking

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Stalking (Synonym), Nachstellung (Synonym), Dauerhafte Belästigung (Synonym), Wiederholte Belästigung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Werden Sie wiederholt von einer Person belästigt oder verfolgt, also gestalkt? Wissen Sie keinen Rat mehr, wenn Sie ununterbrochen angerufen, verfolgt und bedroht werden?

Volltext

"Stalking", ein Begriff aus dem Englischen, bedeutet "Nachstellen, Verfolgen, Psychoterror". Stalker sind Personen, die jemanden verfolgen, belästigen und auf unterschiedliche Weise terrorisieren. Geschieht dies im Internet oder mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln spricht man von Cyberstalking oder Cybermobbing. Die verfolgte Person kann ein fremder Mensch oder eine oberflächlich bekannte Person sein. Nicht selten ist es eine ehemalige Lebensgefährtin oder Ehefrau. In den meisten bekannten Fällen stalken Männer Frauen.  

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Von Stalking spricht man erst, wenn die Belästigung einer Person über längere Zeit anhält oder sich noch steigert und deren physische und psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht sind. Meist erstreckt sich das Stalking über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren. Stalking kann sich in folgenden Verhaltensweisen äußern:

  • der Stalker ruft unzählige Male im Büro oder Zuhause an; er übt Telefonterror aus
  • der Stalker belästigt, verfolgt und bedroht das Stalking Opfer
  • der Stalker hinterlässt bedrohliche Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, per SMS oder Email
  • der Stalker lauert seinem Opfer vor dem Büro, Zuhause, beim Spaziergang oder Hobby auf
  • der Stalker schickt unzählige Liebesbriefe und Geschenke
  • der Stalker hinterlässt an der Haustür und/oder am Auto Nachrichten
  • der Stalker beschädigt Eigentum seines Opfers
  • der Stalker bricht in die Wohnung ein
  • der Stalker bestellt Waren und Zeitschriften auf den Namen des Opfers
  • bisweilen übt der Stalker auch körperliche Gewalt aus.

Kosten

Die unten benannten weiteren Einrichtungen beraten kostenfrei und vertraulich.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

  • Das vom Täter-Opfer-Ausgleich Bremen ins Leben gerufene Stalking-KIT bietet die Möglichkeit zeitnaher Intervention in Stalking-Konflikten.
  • Beratungstermine nach Vereinbarung unter: Telefon 0421-79282890
  • Beratung zum Stalking in der Frauenberatungsstelle Hilfe bei häuslicher Gewalt Bremerhaven - 0471-83001

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden