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Kraftfahrzeug umschreiben / Bremerhaven

Bremen 99036048001000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036048001000

Leistungsbezeichnung

Kraftfahrzeug umschreiben / Bremerhaven

Leistungsbezeichnung II

Kraftfahrzeug umschreiben / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Auto umschreiben (Synonym), Brhv (Synonym), Kfz anmelden (Synonym), Kfz ummelden (Synonym), Ummelden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das bereits in Deutschland zugelassen war, müssen Sie es unverzüglich umschreiben lassen, also auf Ihren Namen anmelden.

Volltext

Wenn ein zugelassenes Fahrzeug erworben wurde, muss unverzüglich eine Umschreibung auf den Namen des neuen Halter bei der Kfz-Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz des neuen Halters beantragt werden. Der Antrag kann persönlich gestellt werden. Es kann auch ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht beauftragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • bei Zulassung auf Firmen

    zusätzlich:
    - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
    - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
    • zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA Lastschriftmandat)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
  • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

    z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • auswärtige Kennzeichenschilder

    bei zugelassenen Fahrzeugen, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Bremen oder in Bremerhaven bei einer dortigen Zulassung zugelassen sind.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

    Vom Vollmachtgeber ausgefülltes und unterschriebenes Sepa-Lastschriftmandat.

Voraussetzungen

  1. Keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen.
    Bei Zahlungsrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden. Eine Klärung der Zahlungsrückstände ist nur beim Bürgerbüro Nord im Stadthaus 5 möglich.
  2. Keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen, wie z.B. Zinsen, Säumniszuschläge).
    Die Überprüfung der Kraftfahrzeugsteuerkonten erfolgt durch die Zulassungsstelle im Rahmen der Bearbeitung des Zulassungsantrags. Bei bestehenden Steuerrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden. Die Höhe der Steuerrückstände erfahren Sie beim Zollamt Bremerhaven, Telefon 0471 9842-0.
  3. Schriftliche Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer

Kosten

Gebühr: 26,80€
Halterwechsel bei einem Fahrzeug im Zulassungsbezirk Bremerhaven
Gebühr: 29,70€
Halterwechsel bei einem Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk
Anlassbezogene Erhöhungen, z. B. bei Wunschkennzeichen oder der Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere sind möglich.

Verfahrensablauf

  • Es muss ein Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.
  • Wenn ein Wunschkennzeichen gewünscht wird, kann Reservierung, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.
  • Durch die Zulassung des Fahrzeuges auf den neuen Fahrzeughalter wird eine neue Zulassungsbescheingung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt. Möglicherweise wird auch die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) notwendig.
  • Bei einem Halterwechsel können die bisherigen Kennzeichen auch weiterhin genutzt werden. In einem solchen Fall behält auch eine bereits existierende Feinstaubplakette ihre Gültigkeit.
  • Die Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

Zur Vermeidung längerer Wartezeiten können telefonisch Termine unter folgenden Rufnummern vereinbarten werden:

  • für Bremerhaven: (0471) 590-3470 oder 3480 oder über Online über: https://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/online-terminbuchung.55483.html

Hinweis:
Der Händlerschalter befindet sich beim Bürgerbüro Nord im Stadthaus 5.
Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten, sondern bei den Schilderherstellern zu entrichten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Bei Zulassung eines Fahrzeugs ist eine schriftliche Einzugsermächtigung für die Zollverwaltung zum Einzug der Kfz-Steuer.
  • Kfz-Steuer-Befreiung bzw. -Ermäßigung infolge Schwerbehinderung:
    Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Aufgrund des Nachweises in ihrem Ausweis müssen sie keine Einzugsermächtigung einreichen. Weitere Informationen erteilt das Hauptzollamt Bremen unter 0421 3897-0.
  • Für die Umschreibung eines Fahrzeugs aus dem Ausland bitte die nur für das Bürgerbüro Nord zugeordnete DLB: ausländisches Kennzeichen verwenden. Das Bürgerbüro Mitte meldet keine Fahrzeuge mit ausländischen Fahrzeugpapieren um.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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