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Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Bremen 99015013012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015013012000

Leistungsbezeichnung

Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Personennahverkehr.

Volltext

Schwerbehinderte Menschen, die mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt haben und als Merkzeichen eine erhebliche Gehbehinderung (G), außergewöhnliche Gehbehinderung (aG), Hilflosigkeit (H), Blindheit (Bl) und/oder Gehörlosigkeit (Gl) anerkannt haben, können ein Beiblatt mit Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr bekommen. Das Merkzeichen "B" kann im Erst-, bzw. Neufeststellungsantrag mit beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Sofern die Merkzeichen G, aG und/oder Gl anerkannt sind, ist das Beiblatt mit Wertmarke kostenpflichtig.

Bei Anerkennung der Merkzeichen H und/oder Bl ist das Beiblatt mit Wertmarke kostenlos.

Bei Bezug von folgenden Leistungen ist das Beiblatt mit Wertmarke ebenfalls kostenlos:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel III des zwölften Sozialgetzbuches (SGB XII) 
  • Grundsicherung nach Kapitel IV des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) 
  • Bezug von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) 

Der Bezug der genannten Leistungen ist durch einen aktuellen Bescheid der leistenden Stelle nachzuweisen.

Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel liegt bei schwerbehinderten Menschen vor, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es erfolgt immer eine Einzelfallprüfung!

Kosten

Gebühr: 53€
Beiblatt mit Wertmarke für 6 Monate
Gebühr: 104€
Beiblatt mit Wertmarke für 12 Monate
Sofern die Merkzeichen H und/oder Bl anerkannt sind, ist das Beiblatt kostenlos. Das Beiblatt kann auch aus anderen Gründen kostenlos ausgestellt werden. Siehe hierzu "Voraussetzungen". Kinder unter 6 Jahre fahren in der Regel kostenlos.

Verfahrensablauf

Für das kostenpflichtige Beiblatt wird dem Antragsteller automatisch ein Zahlschein zugesandt.

Bei Anerkennung der Merkzeichen H und/oder Bl ist das Beiblatt mit Wertmarke kostenlos und kann sowohl schriftlich wie auch telefonisch beim Amt für Versorgung und Integration beantragt werden. Nach erstmaliger Ausstellung wird das Beiblatt in den Folgejahren automatisch versandt. Es bedarf keiner weiteren Beantragung!

Bei Bezug von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel III oder Grundsicherung nach Kapitel IV des Sozialgesetzbuches Zwölf (SGB XII) oder Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) ist das Beiblatt ebenfalls kostenlos. Bitte senden Sie einen aktuellen Bescheid der genannten Leistungen an das Amt für Versorgung und Integration Bremen. Das Beiblatt ist jedes Mal (möglichst 4 Wochen vor Ablauf) neu zu beantragen.

 

Bearbeitungsdauer

Ca. 3 Wochen vom Tag der Einzahlung bei der Bank bis zur Versendung des Beiblattes

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die kostenlosen Beiblätter sind grundsätzlich 12 Monate gültig.

Bei Anerkennung der Merkzeichen „H“ und/oder „Bl“ erfolgt kurz vor Ablauf der Gültigkeit ein automatischer Versand an den Bürger.

Das kostenlose Beiblatt muss aufgrund von Grundsicherung möglichst 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides ist zwingend erforderlich. Eine Erinnerung erfolgt nicht.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden