Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung
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Schwerbehinderte Menschen, die mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt haben und als Merkzeichen eine erhebliche Gehbehinderung (G), außergewöhnliche Gehbehinderung (aG), Hilflosigkeit (H), Blindheit (Bl) und/oder Gehörlosigkeit (Gl) anerkannt haben, können ein Beiblatt mit Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr bekommen. Das Merkzeichen "B" kann im Erst-, bzw. Neufeststellungsantrag mit beantragt werden.
Sofern die Merkzeichen G, aG und/oder Gl anerkannt sind, ist das Beiblatt mit Wertmarke kostenpflichtig.
Bei Anerkennung der Merkzeichen H und/oder Bl ist das Beiblatt mit Wertmarke kostenlos.
Bei Bezug von folgenden Leistungen ist das Beiblatt mit Wertmarke ebenfalls kostenlos:
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel III des zwölften Sozialgetzbuches (SGB XII)
- Grundsicherung nach Kapitel IV des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII)
- Bezug von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II)
Der Bezug der genannten Leistungen ist durch einen aktuellen Bescheid der leistenden Stelle nachzuweisen.
Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel liegt bei schwerbehinderten Menschen vor, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Es erfolgt immer eine Einzelfallprüfung!
Für das kostenpflichtige Beiblatt wird dem Antragsteller automatisch ein Zahlschein zugesandt.
Bei Anerkennung der Merkzeichen H und/oder Bl ist das Beiblatt mit Wertmarke kostenlos und kann sowohl schriftlich wie auch telefonisch beim Amt für Versorgung und Integration beantragt werden. Nach erstmaliger Ausstellung wird das Beiblatt in den Folgejahren automatisch versandt. Es bedarf keiner weiteren Beantragung!
Bei Bezug von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel III oder Grundsicherung nach Kapitel IV des Sozialgesetzbuches Zwölf (SGB XII) oder Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) ist das Beiblatt ebenfalls kostenlos. Bitte senden Sie einen aktuellen Bescheid der genannten Leistungen an das Amt für Versorgung und Integration Bremen. Das Beiblatt ist jedes Mal (möglichst 4 Wochen vor Ablauf) neu zu beantragen.
Die kostenlosen Beiblätter sind grundsätzlich 12 Monate gültig.
Bei Anerkennung der Merkzeichen „H“ und/oder „Bl“ erfolgt kurz vor Ablauf der Gültigkeit ein automatischer Versand an den Bürger.
Das kostenlose Beiblatt muss aufgrund von Grundsicherung möglichst 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides ist zwingend erforderlich. Eine Erinnerung erfolgt nicht.