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Akteneinsicht in die Schwerbehindertenakte

Bremen 99015016080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015016080000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Akteneinsicht in die Schwerbehindertenakte

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schwerbehindert (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)
  • Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Zur Akteneinsicht ist jeder Antragsteller, ggf. sein gesetzlicher Vertreter oder eine von ihm oder seinem gesetzlichen Vertreter bevollmächtigte Person berechtigt.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Sofern eine bevollmächtigte Person eine Einsichtnahme in die Schwerbehindertenakte wünscht, ist dem Amt für Versorgung und Integration Bremen eine Vollmacht vorzulegen.

Kosten

Die Akteneinsicht selbst ist kostenlos.
Für gewünschte Fotokopien ist eine Gebühr von Euro 0,75 pro Kopie zu zahlen. Wegen Geringfügigkeit werden Beträge bis Euro 5,00 nicht in Rechnung gestellt, d.h. bis zu 6 Kopien (6 x Euro 0,75 = Euro 4,50) sind kostenlos. Sobald dieser Betrag überschritten wird, sind alle Kopien zu bezahlen.

Verfahrensablauf

Die Akteneinsicht findet grundsätzlich im Dienstgebäude des Amtes für Versorgung und Integration Bremen oder in der Außenstelle in Bremerhaven statt.

In Ausnahmefällen kann die Akte auch an andere Behörden etc. versandt werden.

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir, sofern kein laufendes Antragsverfahren anhängig ist, bei Anliegen, die Ihre Schwerbehindertenangelegenheit (z. B. Einsichtnahme in Ihre Schwerbehindertenakte) betreffen, um vorherige Terminabsprache. Andernfalls ist eine nochmalige Vorsprache nicht ausgeschlossen, da die Akten aus organisatorischen Gründen in einem Zentralarchiv ausgelagert sind.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sollte der Antragsteller Kopien aus der Akte wünschen ist eine Gebühr pro Kopie zu zahlen (siehe auch "Gebühren/Kosten"). Hierzu wird eine Rechnung erstellt und der entsprechende Betrag ist zu überweisen. Nach Eingang des Betrages werden die Kopien gefertigt und an den Antragsteller bzw. dessen Bevollmächtigten/gesetztl. Vertreter übersandt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden