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Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater Abnahme

Bremen 99135005031000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135005031000

Leistungsbezeichnung

Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater Abnahme

Leistungsbezeichnung II

Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater/in

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Weiterbildung (1040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.12.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater/in     

Volltext

Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung für Personen, die mit einer Berufsqualifikation, die sie im europäischen Ausland erworben haben oder dort anerkannt wurde, geschäftsmäßig (d.h. selbständig) in Deutschland als Steuerberater tätig werden oder den Titel „Steuerberater“ führen wollen. Ein Berufszugang  allein mit einer abgeschlossenen in- oder ausländischen Berufsausbildung (Studium oder kaufmännische Ausbildung) ist in Deutschland nicht möglich. In jedem Fall muss vorher eine staatliche Prüfung (die Steuerberaterprüfung oder die Eignungsprüfung) erfolgreich abgeschlossen werden. Die Zulassung zur Eignungsprüfung ist schriftlich zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen werden von der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen überprüft. Ein Merkblatt über die Zulassungsvoraussetzungen ist unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html  eingestellt.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen zu richten, wenn der Bewerber im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend in Bremen beruflich tätig ist oder - sofern er keine Tätigkeit ausübt – hier seinen Wohnsitz hat oder - wenn sein Wohnsitz im Ausland ist -  er sich beruflich in Bremen niederlassen will.
  • Das Antragsformular auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html eingestellt und kann online ausgefüllt werden. Gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (Kompaktbrief im Format DIN lang) können die Unterlagen auch bei der der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen angefordert werden.

Kosten

Gebühr: 200€
Es fallen 200 Euro für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung an.
Gebühr: 1.000€
Weiterhin fallen 1000 Euro für die Prüfungsgebühr an.

Verfahrensablauf

Sie füllen den Antrag (ggfls. online) aus, versehen ihn mit einem aktuellen Passbild und senden ihn mit allen beizufügenden Unterlagen unterschrieben an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Am Wall 192, 28195 Bremen.     

Bearbeitungsdauer

Der Antragsteller erhält innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags auf Zulassung zur Eig-nungsprüfung eine Bestätigung der Steuerbera-terkammer über den Empfang der Unterlagen. In der Bestätigung teilt die Steuerberaterkammer darüber hinaus mit, welche Unterlagen ggf. noch fehlen. Nach vollständigem Eingang der Unterla-gen setzt die Steuerberaterkammer die Eig-nungsprüfung an. Sie findet regelmäßig zusam-men mit der regulären Steuerberaterprüfung im Oktober jedes Jahres statt.

Frist

Eine Antragsfrist ist für den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung nicht zu beachten. • Allerdings: Anträge auf Zulassung zur re-gulären Steuerberaterprüfung sind demgegenüber fristgebunden und müssen bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres bei der zuständigen Steu-erberaterkammer eingereicht werden.

Hinweise

Weitere Einzelheiten über den Prüfungsablauf sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html eingestellt.     

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden