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Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnissen / Bremerhaven

Bremen 99014004035000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014004035000

Leistungsbezeichnung

Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnissen / Bremerhaven

Leistungsbezeichnung II

Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnissen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), Zeugnisse beglaubigen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Volltext

Die Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnisse ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

Zum Zweck für berufliche Zwecke düfen folgende Dokumente beglaubigt werden.

  • Arbeitszeugnisse, z.B. über Referendarzeit, 2. Ausbildung
  • Ausbildungszeugnisse (z.B. VHS, Fortbildungsakademien u.ä.)

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Vorlage des Originaldokuments
  • Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
  • Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Kosten

Gebühr: 2,10€
1. - 5. Seite
Gebühr: 0,40€
ab der 6. Seite
Gebühr: 0,70€
pro Kopie

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Kopien von Originalunterlagen dürfen mitgebracht werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Ursprungsportal