Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnissen / Bremerhaven
Inhalt
Begriffe im Kontext
Brhv (Synonym), Zeugnisse beglaubigen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
31.01.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Die Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnisse ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.
Zum Zweck für berufliche Zwecke düfen folgende Dokumente beglaubigt werden.
- Arbeitszeugnisse, z.B. über Referendarzeit, 2. Ausbildung
- Ausbildungszeugnisse (z.B. VHS, Fortbildungsakademien u.ä.)
- Vorlage des Originaldokuments
- Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
- Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.