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Beglaubigungen von Ausweisdokumenten / Bremerhaven

Bremen 99014004035000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014004035000

Leistungsbezeichnung

Beglaubigungen von Ausweisdokumenten / Bremerhaven

Leistungsbezeichnung II

Beglaubigung von Ausweisdokumenten / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweis beglaubigen (Synonym), Brhv (Synonym), Führerschein beglaubigen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Volltext

Die Beglaubigung dieser Dokumente ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

Zum Zweck zur Vorlage bei deutschen Ämtern oder Behörden dürfen folgende Dokumente beglaubigt werden:

  • Ausweise
  • Pässe (keine Visa v. USA)

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Vorlage des Originaldokuments
  • Kopien werden immer vor Ort erstellt. Mitgebrachte Kopien werden nicht anerkannt. 

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Kosten

Gebühr: 2,10€
jede Seite
Gebühr: 0,70€
pro Kopie

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Eine Beglaubigung von Zeugnissen kann auch bei der ausstellenden Schule vorgenommen werden
  • Schriftstücke des Privatrechts bzw. für den privaten Gebrauch können bei jedem Notar beglaubigt werden.
  • Die Beglaubigungen ausländischer Dokumente nehmen die jeweiligen Auslandsvertretungen vor.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Ursprungsportal