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Führungszeugnis beantragen / Bremerhaven

Bremen 99049001001001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99049001001001

Leistungsbezeichnung

Führungszeugnis beantragen / Bremerhaven

Leistungsbezeichnung II

Führungszeugnis beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Bürgerbüros nehmen Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister entgegen, wenn Sie für eine Wohnung Bremerhaven gemeldet sind (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder, sofern Sie nicht der Meldepflicht unterliegen, sich in Bremerhaven gewöhnlich aufhalten.

Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister auch online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Passersatz)
  • Nur eine persönliche Beantragung ist möglich

Bei Belegart O / Verwendungszweck zur Vorlage bei einer Behörde

  • genaue Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck oder Aktenzeichen

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Kosten

Gebühr: 13€

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

3 Woche(n)
wird per Post vom Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn, erteilt und zugesandt

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Seit dem 1. Mai 2010 kann auch ein so genanntes "erweitertes Führungszeugnis" beantragt werden (§ 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes). Danach muss der Antragsteller bei der Antragstellung eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorlegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. Die Stelle muss dabei gemäß § 30 a Abs. 1 BZRG bestätigen, dass der Betroffene beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig ist oder tätig werden soll. Der (beispielhafte) Hinweis der Stelle "Es wird bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen" genügt dabei ebenfalls den Anforderungen.
  • Wird eine solche schriftliche Aufforderung nicht vorgelegt, darf der Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses nicht entgegengenommen werden.
  • Die Gebühr für das erweiterte Führungszeugnis beträgt ebenfalls 13,00 Euro
  • Die Einzelheiten finden Sie in § 30a des Bundeszentralregistergesetzes.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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