Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Bewilligung

Bremen 99088064017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088064017000

Leistungsbezeichnung

Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Nachmittagsangebote für Schulkinder

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hort (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Schulkinder können am Nachmittag verschiedenen Betreuungsangebote besuchen.

Volltext

Eltern, die für ihr Schulkind ein Angebot am Nachmittag benötigen, sollen das Kind vorrangig an einer Ganztagsschule anmelden. Erhalten sie dort keinen Platz, kann das Kind von montags bis freitags im Anschluss an die verlässliche Grundschule eine Kindertageseinrichtung (Hort) besuchen. Es nimmt dort am Mittagessen teil.

Für ältere Schulkinder bieten zum Beispiel die Jugendfreizeiteinrichtungen Lücke-Projekte an.

Für die Betreuung an Ganztagsschulen werden keine Beiträge erhoben, allerdings sind das Mittagessen und die Früh-, Spät- und Ferienbetreuung kostenpflichtig.

Andere Betreuungsformen im Anschluss an die Schule (zum Beispiel im Hort) sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Verdienst der Eltern, der Familiengröße und dem wöchentlichen Umfang der Betreuung. 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Die offenen und gebundenen Ganztagsgrundschulen in der Stadtgemeinde Bremen bieten eine kostenpflichtige Früh-, Spät- und Ferienbetreuung an. Diese findet von 7 bis 8 Uhr und von 16 bis 17 Uhr und nur bei einer ausreichend hohen Zahl an Anmeldungen statt. Sie wird vom nichtunterrichtenden pädagogischen Personal durchgeführt. Die Anmeldung zur Früh- und Spätbetreuung ist freiwillig. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich mit der Anmeldung für mindestens ein Schuljahr zu einer verbindlichen Teilnahme ihrer Kinder. Die Anmeldung wird bis zum 31. Januar eines Schuljahres in der Schule abgegeben.
  • Die Ferienbetreuung in Ganztagsschulen findet in den Osterferien, 3 Wochen in den Sommerferien, in den Herbstferien und in den Weihnachtsferien nach Neujahr (ab einem Betreuungszeitraum von 3 Tagen) an ausgewählten Standorten statt. Keine Ferienbetreuung erfolgt in den Halbjahresferien oder an den Brückentagen, in den Pfingstferien, in 3 Wochen der Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr. Die Anmeldung zur Ferienbetreuung ist freiwillig. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich mit der Anmeldung für ein Kalenderjahr zu einer verbindlichen Teilnahme ihrer Kinder. Um den Bedarf planen zu können, erfolgt eine Anmeldung des Kindes in der Schule bis jeweils zum 31. Januar für das gesamte Kalenderjahr.
  • Für die Früh, Spät- und Ferienbetreuung in Ganztagsschulen können nur Ganztagsschulkinder der jeweiligen Ganztagsschule angemeldet werden, deren alleinerziehende Erziehungsberechtigte oder beide Erziehungsberechtigte in den jeweiligen Ferien oder während des jeweiligen Schuljahres erwerbstätig sind oder sich in einer Ausbildung oder Umschulung befinden und deshalb während der Betreuungszeit regelmäßig abwesend sind.
  • Eltern, die wünschen, dass ihr Kind nach der Schule einen Hort oder ein anderes Nachmittagsangebot für Schulkinder besuchen, sollten nachweisen, dass sie arbeiten, eine Ausbildung machen, eine Arbeit suchen oder sich für eine Arbeit qualifizieren. Auch eine besondere Situation in der Familie kann ein wichtiger Grund für den Besuch eines Hortes sein.
  • Auch in den Ferien können Schulkinder in den Hort gehen. Horte und andere Angebote für Schulkinder haben allerdings 4 Wochen im Jahr geschlossen. In dieser Zeit hat eine andere Einrichtung im Stadtteil geöffnet, die besucht werden kann, wenn es erforderlich ist.
  • Nicht in jedem Stadtteil stehen genügend Plätze für Schulkinderbetreuung am Nachmittag zur Verfügung. Hat eine Einrichtung mehr Anmeldungen als freie Plätze, werden Kinder bevorzugt aufgenommen, wenn die Eltern arbeiten, eine Ausbildung machen, eine Arbeit suchen oder sich für eine Arbeit qualifizieren. Auch eine besondere Situation in der Familie ist ein Grund für die bevorzugte Aufnahme eines Schulkindes, zum Beispiel alleinerziehende Eltern. Jüngere Schulkinder haben Vorrang vor Älteren.
  • Eltern, die ergänzend zu den Zeiten im Hort eine Betreuung benötigen oder keinen Hort- beziehungsweise Ganztagsschulplatz erhalten haben, können sich an PiB-Pflegekinder in Bremen wenden. Dort wird geprüft, ob ein Platz bei einer Tagesmutter / einem Tagesvater zur Verfügung steht.

Kosten

Für den Besuch eines Angebots für Schulkinder, zum Beispiel eines Hortes, werden Elternbeiträge erhoben. Sie richten sich nach der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen. Wie hoch dieser ist, hängt vom Einkommen der Familie und von der Zahl der Personen im Haushalt ab. Für den Besuch eines Angebotes in den Ferien wird kein zusätzlicher Beitrag erhoben. Der Elternbeitrag ist ein Jahresbeitrag für das gesamte Kindergarten-/Hortjahr, der in 12 monatlichen Raten gezahlt wird. Für das Mittagessen ist im Elternbeitrag ein Betrag von Euro 25 eingerechnet. Eltern mit „blauer Karte“, also mit Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe, müssen aber keinen Beitrag für das Mittagessen zahlen. Sie können auch Zuschüsse für Ausflüge bekommen.

Verfahrensablauf

Eltern von Schulkindern haben für ihr Kind einen Kita-Pass und / oder eine ID-Nummer erhalten. Der Kita-Pass ist wichtig – er muss von Eltern mitgenommen und aufbewahrt werden, wenn ihr Kind den Kindergarten verlässt. Er wird für die Anmeldung im Hort wieder benötigt. Bei der Anmeldung muss der Kita-Pass abgegeben werden, denn eine Anmeldung ist nur vollständig,  wenn der Kita-Pass beigefügt ist.

Jedes Jahr im Januar können Eltern ihr Schulkind in allen Horten und anderen Betreuungsangeboten für Schulkinder  anmelden, wenn es ab dem 1. August dieses Jahres (weiter) aufgenommen werden soll.

Eltern, die keinen Kita-Pass erhalten haben (z.B. weil sie zugezogen sind) legen in der Einrichtung eine Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde vor. Die Einrichtung kümmert sich dann darum, dass das Kind die für die  Anmeldung wichtige ID-Nummer des Kindes bekommt. Dieses Verfahren gilt auch, wenn Eltern den Kita-Pass verloren haben.

Bearbeitungsdauer

Zusagen für im Januar eines Jahres zum neuen Kindergartenjahr angemeldete Schulkinder werden ab März erteilt, die meisten Eltern haben dann Sicherheit. Einige rücken nach, weil andere Eltern den angebotenen Platz nicht annehmen.

Frist

Die Anmeldezeit für freie Plätze im nächsten Kindergarten-/Hortjahr liegt im Januar und wird öffentlich bekannt gegeben.

Hinweise

Die Qualität der Schulkinderangebote wird vom Landesjugendamt Bremen (Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen) überwacht. Es finden regelmäßige Fortbildungen der Fachkräfte statt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Nachmittagsangebote für Schulkinder 
  • Wenn das Kind an einer Ganztagsschule keinen Platz erhält, kann es eine Kindertageseinrichtung (Hort) besuchen
    • von montags bis freitags im Anschluss an die Grundschule
    • ältere Schulkinder können Jugendfreizeiteinrichtungen besuchen
  • Andere Betreuungsformen sind kostenpflichtig.
    • Die Höhe der Kosten richtet sich nach:
      • Verdienst der Eltern
      • Familiengröße
      • wöchentlicher Umfang der Betreuung
  • Anmeldung online über das Kita-Portal
  • Zuständig: Die Senatorin für Kinder und Bildung, Referat 25 und 33

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden