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Pflegezulage für Kriegsopfer

Bremen 99076007131000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99076007131000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Pflegezulage für Kriegsopfer

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Pflege (1130400)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Beschädigte erhalten eine pauschale Pflegezulage, wenn sie wegen ihrer Kriegsbeschädigung hilflos sind. Diese Pflegezulage wird erhöht, wenn eine Pflegekraft eingestellt werden muss und die angemessenen Kosten höher sind als die Pauschale. Einen Teil der pauschalen Pflegezulage behält der Beschädigte.

Bei einer vorübergehenden stationären Pflege wird die Pflegezulage für einen bestimmten Zeitraum weitergezahlt.

Bei dauerhafter stationärer Pflegebedürftigkeit werden die Kosten der Pflege, der Betreuung sowie Unterkunft und Verpflegung übernommen. Die Leistung wird auf die Versorgungsbezüge angerechnet, allerdings bleibt ein Teil frei.

Die Pflegezulage ist nicht das gleiche wie die Pflegestufen der Krankenkasse.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Ein Anspruch nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) liegt nur für Personen aus dem 1. und 2. Weltkrieg zugrunde:

  • beschädigte Soldaten
  • Witwen und Waisen der Gefallenen
  • Kriegsopfer unter der Zivilbevölkerung

Ausschluss: Soldatenversorgungsgesetz: Soldatenversorgung-Zuständigkeit in Düsseldorf, beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Beschädigtenversorgung - Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf

Ausschluss: NVA (Nationale Volksarmee)´: Zuständigkeit in Wilhelmshaven, bei der Unfallkasse Bund und Bahn, Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Die Pflegezulage muss  beim Amt für Versorgung und Integration Bremen beantragt werden.

Wenn die Pflegekasse schon zahlt, stellt manchmal auch die Pflegekasse einen Antrag.

Die Bearbeitung kann ein paar Monate dauern, weil Unterlagen von Ärzten und Pflegern benötigt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden