Personalausweis Ausstellung
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Deutsche sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
- Ausweispflicht besteht ab 16 Jahren.
Auf Antrag der Eltern kann ein Personalausweis für Personen, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben (z.B. für Kleinkinder), ausgestellt werden. - ab 16 Jahren ist für die Beantragung keine Vollmacht der Eltern erforderlich.
- Kinder unter 16 Jahren
- erhalten den ePA nur mit ausgeschaltetem elektr. Identitätsnachweis.
- benötigen eine besondere Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, aus der hervor geht, ob der Personalausweis nach Fertigstellung an das Kind ausgehändigt werden darf. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen selbst unterschreiben. - bei Kindern ab 6 Jahren werden 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert.
- mit der Abholung kann eine dritte Person beauftragt werden. In jedem Fall benötigt diese Person (auch Erziehungsberechtigte) eine besondere Abholvollmacht. Dafür sollte der unter "Formulare" angebotene Vordruck benutzt werden.
- das Passfoto sollte nicht älter als 6 Monate sein.
- die Kinder müssen immer persönlich anwesend sein.
Grundfunktionen (immer)
- amtliches Ausweisdokument
- elektronischer Identitätsnachweis
- elektronische Signatur
- Über die Funktionen und Möglichkeiten Ihres Personalausweises mit Online-Ausweis können Sie sich in der Broschüre "Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher" informieren. Den Link finden Sie unter "Wo kann ich mehr erfahren?".
Zusatzfunktion
- zwei digitale Fingerabdrücke
Hinweise:
- Das Ändern der Anschrift durch Adressaufkleber bei Umzügen ist gebührenfrei. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig.
- Mit Ihrem Personalausweis können Sie Ihre Identität im Internet nachweisen. Zum Aktivieren des Online-Ausweises benötigen Sie eine sechsstellige PIN. Falls Ihnen diese PIN nicht bekannt ist, können Sie kostenfrei im Bürgerbüro eine neue PIN setzen bzw. aktivieren lassen. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig. Der frühere sogenannten „PIN-Rücksetzbrief“ wird seit dem 29.12.2023 nicht mehr verschickt.
- Über die AusweisApp kann eine neue PIN-Nummer vergeben werden.
- Die elektronische Signatur und die zwei Fingerabdrücke werden nur über den Chip gespeichert und sind nicht auf dem Personalausweis sichtbar.
- Die Beantragung ist nur mit einem vereinbarten Termin möglich.
- Identitätsnachweis
z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde bei Kleinkindern, die noch nicht über einen Reisepass oder Personalausweis verfügen.
- Sorgerechtsnachweis
bei nur einem Erziehungsberechtigten
- Bei Kindern unter 16 Jahren:
Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.
- 1 biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- Wichtige Information zu Passfotos! Ab dem 01.05.2025 können Passbilder nur noch digital verarbeitet werden. Fotos in Papierform werden dann nicht mehr akzeptiert.
Sie können ein Foto beim Fotografen anfertigen lassen, der uns dieses online über eine Cloud übermittelt. Alternativ können Sie kostenpflichtige Terminals in den Bürgerbüros benutzen. Das digitale Foto steht uns direkt zur Verfügung (ab Mai 2025).
- Bei der ersten Beantragung oder bei Namensänderungen
Auszug aus dem Familienbuch
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Bei Zuzug nach Bremerhaven muss immer eine Ehe-/Geburtsurkunde vorgelegt werden, wenn vorher kein Ausweisdokument in Bremerhaven ausgestellt wurde. Ohne Nachprüfung werden keine Daten vom alten Ausweisdokument übernommen. Unterlagen sind auch in Kopie vorlegbar.
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
- Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden.
- Ab dem 17.02.2025 wird Ihnen der PIN-Brief direkt bei der Antragstellung ab Geburt ausgehändigt.
- Mit der Abholung kann ein Vertreter beauftragt werden. Dazu muss sich der Bevollmächtigte entsprechend ausweisen können und eine besondere Abholvollmacht (siehe oben rechts unter "Formulare") sowie den Personalausweis bzw. Reisepass des Vollmachtgebers mitbringen.
- Grundsätzlich ist die Abholung von beantragten Personalausweisen nur im Bürgerbüro Mitte möglich.
Gültigkeitsdauer des Personalausweises
- für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Eine Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach SGB II (z.B. Bürgergeld) oder SGB XII (Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist leider nicht möglich.
Weitere Informationen unter Tel.: (0471) 590-3470/-3480.
- Personalausweis beantragen
- Ab 16 Jahren ist man verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen.
- Der Personalausweis ist 6 bzw. 10 Jahre gültig und kann für 22,80 bzw. 37 Euro im Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord mit Termin beantragt werden.
- Nach ca. 4 Wochen kann der Ausweis im Bürgerbüro Mitte abgeholt werden.
- Zuständig: Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord, Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte