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Personalausweis Ausstellung

Bremen 99008001012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012000

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweis beantragen (Synonym), Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.06.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Deutsche sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.

Volltext

  • Ausweispflicht besteht ab 16 Jahren.
    Auf Antrag der Eltern kann ein Personalausweis für Personen, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben (z.B. für Kleinkinder), ausgestellt werden.
  • ab 16 Jahren ist für die Beantragung keine Vollmacht der Eltern erforderlich.
  • Kinder unter 16 Jahren
    - erhalten den ePA nur mit ausgeschaltetem elektr. Identitätsnachweis.
    - benötigen eine besondere Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, aus der hervor geht, ob der Personalausweis nach Fertigstellung an das Kind ausgehändigt werden darf. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen selbst unterschreiben.
  • bei Kindern ab 6 Jahren werden 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert.
  • mit der Abholung kann eine dritte Person beauftragt werden. In jedem Fall benötigt diese Person (auch Erziehungsberechtigte) eine besondere Abholvollmacht. Dafür sollte der unter "Formulare" angebotene Vordruck benutzt werden. 
  • das Passfoto sollte nicht älter als 6 Monate sein.
  • die Kinder müssen immer persönlich anwesend sein. 

Grundfunktionen (immer)

  • amtliches Ausweisdokument
  • elektronischer Identitätsnachweis
  • elektronische Signatur
    • Über die Funktionen und Möglichkeiten Ihres Personalausweises mit Online-Ausweis können Sie sich in der Broschüre "Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher" informieren. Den Link finden Sie unter "Wo kann ich mehr erfahren?". 

Zusatzfunktion 

  • zwei digitale Fingerabdrücke

Hinweise:

  • Das Ändern der Anschrift durch Adressaufkleber bei Umzügen ist gebührenfrei. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig.
  • Mit Ihrem Personalausweis können Sie Ihre Identität im Internet nachweisen. Zum Aktivieren des Online-Ausweises benötigen Sie eine sechsstellige PIN. Falls Ihnen diese PIN nicht bekannt ist, können Sie kostenfrei im Bürgerbüro eine neue PIN setzen bzw. aktivieren lassen. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig. Der frühere sogenannten „PIN-Rücksetzbrief“ wird seit dem 29.12.2023 nicht mehr verschickt.
  • Über die AusweisApp kann eine neue PIN-Nummer vergeben werden.
  • Die elektronische Signatur und die zwei Fingerabdrücke werden nur über den Chip gespeichert und sind nicht auf dem Personalausweis sichtbar.
  • Die Beantragung ist nur mit einem vereinbarten Termin möglich.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Bei Zuzug nach Bremerhaven muss immer eine Ehe-/Geburtsurkunde vorgelegt werden, wenn vorher kein Ausweisdokument in Bremerhaven ausgestellt wurde. Ohne Nachprüfung werden keine Daten vom alten Ausweisdokument übernommen. Unterlagen sind auch in Kopie vorlegbar.

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Kosten

Gebühr: 37€
Gebühr: 22,80€
Gebühr: 6€
Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach dem SGB (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist grundsätzlich nicht möglich.

Verfahrensablauf

  • Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden.
  • Ab dem 17.02.2025 wird Ihnen der PIN-Brief direkt bei der Antragstellung ab Geburt ausgehändigt. 
  • Mit der Abholung kann ein Vertreter beauftragt werden. Dazu muss sich der Bevollmächtigte entsprechend ausweisen können und eine besondere Abholvollmacht (siehe oben rechts unter "Formulare") sowie den Personalausweis bzw. Reisepass des Vollmachtgebers mitbringen.
  • Grundsätzlich ist die Abholung von beantragten Personalausweisen nur im Bürgerbüro Mitte möglich.

Versand von beantragten Personalausweisen

  • Eine postalische Zustellung des beantragten Dokumentes ist an der inländischen melderechtlichen alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung möglich. Eine Aushändigung durch den Postzustelldienst darf nur persönlich an die antragstellende Person erfolgen.  Bei der Zustellung muss ein zweiter Lichtbildausweis einer Behörde, der eine einwandfreie Feststellung der Identität erlaubt vorgezeigt werden. Die Zustellung kann ab 16 Jahren erfolgen. Der Versand kostet 15 Euro.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

Ab dem 16. Lebensjahr ist man gesetzlich verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen.

Hinweise

Gültigkeitsdauer des Personalausweises

  • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

Eine Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach SGB II (z.B. Bürgergeld) oder SGB XII (Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist leider nicht möglich.

Weitere Informationen unter Tel.: (0471) 590-3470/-3480.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Personalausweis beantragen
  • Ab 16 Jahren ist man verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen.
  • Der Personalausweis ist 6 bzw. 10 Jahre gültig und kann für 22,80 bzw. 37 Euro im Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord mit Termin beantragt werden.
  • Nach ca. 4 Wochen kann der Ausweis im Bürgerbüro Mitte abgeholt werden.
  • Zuständig: Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord, Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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