Anwohner- und Besucherparkausweise / Bremerhaven
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Für bestimmte Bereiche besteht für Anwohner:innen und deren Besucher:innen die Möglichkeit, gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zum Parken ohne Benutzung der Parkscheinautomaten zu beantragen.
Für die folgenden Bereiche der Innenstadt und Geestemünde werden entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt:
Elbinger Platz,
Bismarck- und Schillerstraße,
Konrad-Adenauer-Platz,
Südliche Innenstadt,
Am Alten Vorhafen,
An der Geeste,
An der Pauluskirche,
Folkert-Potrykus-Straße,
Lohmannstraße,
Nördliche Innenstadt
- Kopie der Meldebescheinigung
- nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre
- bei Neuantrag und Verlängerung
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
- vollständig aufgeklappt
- bei Neuantrag und Verlängerung
- ggf. Nachweis über den Grad der Pflegestufe
- Bescheinigung der Krankenkasse
- bei Neuantrag und Verlängerung
- ggf. Kopie des Vertrages bei Car-Sharing
- bei Neuantrag und Verlängerung
Die Ausnahmegenehmigung für Anwohner:innen wird ausgestellt, wenn der Wohnsitz innerhalb des jeweiligen Anwohnerparkbereiches liegt und das Fahrzeug in Bremerhaven zugelassen ist.
Wohnt zum Beispiel ein:e Anwohner:in (X) in der Innenstadt und das benutzte Fahrzeug ist auf einen anderen Halter (Y) mit auswärtigem Kennzeichen zugelassen, so benötigen wir eine Erklärung des Halters, dass der Anwohner oder die Anwohnerin in Bremerhaven die alleinige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und der alleinige Nutzer ist. Eine solche Erklärung ist auch bei jeder Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung notwendig.
Besucherparkausweise werden für max. einen Monat ausgestellt.
- Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven.
Ein formloser Antrag kann (jeweils mit den entsprechenden Nachweisen) gestellt werden:
- per E-Mail (parkausweise@magistrat.bremerhaven.de),
- per Online-Formular
- postalisch oder
- persönlich. In der Straßenverkehrsbehörde während der Öffnungszeiten ohne Termin. Im Bürgerbüro Mitte ist ein Termin erforderlich.
Sofern nicht persönlich vorgesprochen wird, werden die Ausnahmegenehmigungen mit der entsprechenden Gebührenrechnung versandt.
Die zuständigen Ansprechpartner erreichen Sie telefonisch unter:
+49 471/590-3701 und -3702.
- Anwohner- und Besucherparkausweis beantragen
- Für bestimmte Bereiche können Anwohner:innen und deren Besucher:innen, gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zum Parken ohne Benutzung der Parkscheinautomaten beantragen.
- Antrag über Onlinedienst oder formlos per Mail, per Post oder persönlich (in der Straßenverkehrsbehörde ohne Termin, im Bürgerbüro Mitte mit Termin möglich).
- Zuständig: Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte, Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Bismarck- und Schillerstraße
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Elbinger Platz
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Konrad-Adenauer Platz
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche nördliche Innenstadt
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Lohmannstraße
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche An der Pauluskirche
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche An der Geeste
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Folkert-Potrykus-Straße
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche Am Alten Vorhafen
- Übersichtskarte Anwohnerparkbereiche südliche Innenstadt
- Antrag Anwohnerparkausweis
- Antrag Anwohnerparkausweis Änderung