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Anwohner- und Besucherparkausweise / Bremerhaven

Bremen 99108001001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108001001000

Leistungsbezeichnung

Anwohner- und Besucherparkausweise / Bremerhaven

Leistungsbezeichnung II

Anwohner- und Besucherparkausweis beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anwohnerparkausweis (Synonym), Anwohnerparken (Synonym), Bewohnerparken (Synonym), Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Für bestimmte Bereiche besteht für Anwohner:innen und deren Besucher:innen die Möglichkeit, gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zum Parken ohne Benutzung der Parkscheinautomaten zu beantragen. 

Volltext

Für die folgenden Bereiche der Innenstadt und Geestemünde werden entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt:

Elbinger Platz,
Bismarck- und Schillerstraße,
Konrad-Adenauer-Platz,
Südliche Innenstadt,
Am Alten Vorhafen,
An der Geeste,
An der Pauluskirche,
Folkert-Potrykus-Straße,
Lohmannstraße,
Nördliche Innenstadt

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Meldebescheinigung
    • nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre
    • bei Neuantrag und Verlängerung
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • vollständig aufgeklappt
    • bei Neuantrag und Verlängerung
  • ggf. Nachweis über den Grad der Pflegestufe
    • Bescheinigung der Krankenkasse
    • bei Neuantrag und Verlängerung
  • ggf. Kopie des Vertrages bei Car-Sharing
    • bei Neuantrag und Verlängerung

Voraussetzungen

Die Ausnahmegenehmigung für Anwohner:innen wird ausgestellt, wenn der Wohnsitz innerhalb des jeweiligen Anwohnerparkbereiches liegt und das Fahrzeug in Bremerhaven zugelassen ist. 
Wohnt  zum Beispiel ein:e Anwohner:in (X) in der Innenstadt und das benutzte Fahrzeug ist auf einen anderen Halter (Y) mit auswärtigem Kennzeichen zugelassen, so benötigen wir eine Erklärung des Halters, dass der Anwohner oder die Anwohnerin in Bremerhaven die alleinige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und der alleinige Nutzer ist. Eine solche Erklärung ist auch bei jeder Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung notwendig.

Besucherparkausweise werden für max. einen Monat ausgestellt.

Kosten

Gebühr: 20€

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven.

Ein formloser Antrag kann (jeweils mit den entsprechenden Nachweisen) gestellt werden:

  • per E-Mail (parkausweise@magistrat.bremerhaven.de),
  • per Online-Formular
  • postalisch oder
  • persönlich. In der Straßenverkehrsbehörde während der Öffnungszeiten ohne Termin. Im Bürgerbüro Mitte ist ein Termin erforderlich. 

Sofern nicht persönlich vorgesprochen wird, werden die Ausnahmegenehmigungen mit der entsprechenden Gebührenrechnung versandt.

Bearbeitungsdauer

7 Tag(e)
Bearbeitungsdauer 7 - 14 Tage. Bei Vorsprache in der Straßenverkehrsbehörde oder beim Bürgerbüro Mitte sofort.

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die zuständigen Ansprechpartner erreichen Sie telefonisch unter:

+49 471/590-3701 und -3702.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anwohner- und Besucherparkausweis beantragen
  • Für bestimmte Bereiche können Anwohner:innen und deren Besucher:innen, gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zum Parken ohne Benutzung der Parkscheinautomaten beantragen. 
  • Antrag über Onlinedienst oder formlos per Mail, per Post oder persönlich (in der Straßenverkehrsbehörde ohne Termin, im Bürgerbüro Mitte mit Termin möglich).
  • Zuständig: Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte, Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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