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Abschriften

Bremen 99014003000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014003000000

Leistungsbezeichnung

Abschriften

Leistungsbezeichnung II

Familie - Duplikat eines Urteils/Beschlusses (Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt Kind)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

27.12.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie können beim zuständigen Amtsgericht schriftlich (Familiengericht) eine weitere Ausfertigung/beglaubigte Abschrift/einfache Abschrift des Urteils/Beschlusses mit Rechtskraftvermerk beantragen.

Volltext

Das Familiengericht erteilt einem/r Beteiligten auf ihren/seinen schriftlichen Antrag eine weitere Ausfertigung/eine beglaubigte Abschrift/eine einfache Abschrift eines Beschlusses/Urteils.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

    Kopie des Personalausweises des Antragstellers oder ein Reisepass ist auch als Identitätsnachweis ausreichend.

  • schriftlicher Antrag

    formlos, erforderliche Angaben: aktuelle Anschrift des Antragstellers

  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

    die Vorlage der Vollmacht und zusätzlich Personalausweiskopie des Vollmachtnehmers

Voraussetzungen

Schriftlicher Antrag.

Der Antragsteller ist Beteiligter des Verfahrens (Beteiligter ist, wer im Rubrum (am Anfang) des Urteils/Beschlusses etc. genannt ist.).

Kosten

kostenfrei (Stand 01.02.2015)

Verfahrensablauf

Das Familiengericht erteilt auf schriftlichen, formlosen Antrag eine weitere Ausfertigung/beglaubigte Abschrift/einfache Abschrift des Urteils/Beschlusses mit Rechtskraftvermerk .

Der Antrag kann auch per E-Mail mit eingescanntem Personalausweis oder per Fax gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Scheidungsurteile sind nur ab Jahrgang 1978 beim Amtsgericht Bremen zu beantragen. Bei früheren Jahrgängen bitte an das Landgericht Bremen wenden (Domsheide 16, 28195 Bremen, office@landgericht.bremen.de)

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden