Abschriften
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Fachlich freigegeben durch
Sie können beim zuständigen Amtsgericht schriftlich (Familiengericht) eine weitere Ausfertigung/beglaubigte Abschrift/einfache Abschrift des Urteils/Beschlusses mit Rechtskraftvermerk beantragen.
Das Familiengericht erteilt einem/r Beteiligten auf ihren/seinen schriftlichen Antrag eine weitere Ausfertigung/eine beglaubigte Abschrift/eine einfache Abschrift eines Beschlusses/Urteils.
- Identitätsnachweis
Kopie des Personalausweises des Antragstellers oder ein Reisepass ist auch als Identitätsnachweis ausreichend.
- schriftlicher Antrag
formlos, erforderliche Angaben: aktuelle Anschrift des Antragstellers
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
die Vorlage der Vollmacht und zusätzlich Personalausweiskopie des Vollmachtnehmers
Schriftlicher Antrag.
Der Antragsteller ist Beteiligter des Verfahrens (Beteiligter ist, wer im Rubrum (am Anfang) des Urteils/Beschlusses etc. genannt ist.).
Das Familiengericht erteilt auf schriftlichen, formlosen Antrag eine weitere Ausfertigung/beglaubigte Abschrift/einfache Abschrift des Urteils/Beschlusses mit Rechtskraftvermerk .
Der Antrag kann auch per E-Mail mit eingescanntem Personalausweis oder per Fax gestellt werden.
Scheidungsurteile sind nur ab Jahrgang 1978 beim Amtsgericht Bremen zu beantragen. Bei früheren Jahrgängen bitte an das Landgericht Bremen wenden (Domsheide 16, 28195 Bremen, office@landgericht.bremen.de)