Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Abwassersammelbehälter in Kleingartengebieten anzeigen

Bremen 99129015169000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129015169000

Leistungsbezeichnung

Abwassersammelbehälter in Kleingartengebieten anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Abwassersammelbehälter in Kleingartengebieten anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Abwasserentsorgung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn in Ihrem Kleingarten Abwasser anfällt und das Grundstück nicht an einen Kanal angeschlossen ist, müssen Sie einen Abwasserbehälter installieren und diesen bei der Behörde schriftlich anzeigen.

Volltext

In einem Kleingarten oder auf einem Grundstück eines Wochenend- oder Ferienhausgebietes, in dem Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen wird, ist der Nutzungsberechtigte des Grundstücks zur Abwasserbeseitigung verpflichtet. Da die Grundstücke meist nicht der Kanalanschlusspflicht unterliegen, muss das Abwasser in einem Abwassersammelbehälter gesammelt und von einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb abgeholt werden. Die regelmäßige Entleerung ist jeweils rechtzeitig zu veranlassen.

Zugelassen als Abwassersammelbehälter sind ausschließlich dichte monolithische Behälter. Der Behälter muss so bemessen sein, dass er das Abwasser eines Monats aufnehmen kann. Die Mindestgröße pro Grundstück beträgt eineinhalb Kubikmeter.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Die Anzeigepflicht besteht für

  • Besitzer und/oder Nutzer von Kleingärten
  • Besitzer und/oder Nutzer von Grundstücken, die als Wochenend- oder Feriendomizil genutzt werden,

wenn Abwasser in großen Mengen anfällt, das Grundstück aber nicht an einen Kanal angeschlossen ist.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Errichtung, Änderung oder Beseitigung der Abwassersammelbehälter ist spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme der Wasserbehörde schriftlich mittels Anzeigeformular anzuzeigen. Bei Errichtung oder Änderung der Abwassersammelbehälter ist der Anzeige eine Typenbeschreibung des Abwassersammelbehälters mit Zulassungsnummer des Deutschen Instituts für Bautechnik sowie ein Lageplan oder eine Skizze des Grundstücks mit Grubenstandort und Leitungsverlauf beizufügen.  

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung des Abwassers muss drei Jahre vorgehalten und auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden