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Antrag auf Erlaubnis zur Errichtung einer Erdwärmegewinnungsanlage

Bremen 99129053001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129053001000

Leistungsbezeichnung

Antrag auf Erlaubnis zur Errichtung einer Erdwärmegewinnungsanlage

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Erlaubnis zur Errichtung einer Erdwärmegewinnungsanlage

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Erdwärme (Synonym), Erdwärmesonden (Synonym), Erdwärmekollektoren (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

15.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Für einzelne Bauwerke, vom Einfamilienhaus bis zum Bürokomplex, lassen sich die oberen Erdschichten zur Energiegewinnung nutzen. Für die Errichtung einer Erdwärmegewinnungsanlage müssen Sie zunächst ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.

Volltext

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr ist das Referat 34, die Wasserbehörde, für die Erlaubnis zur Errichtung einer Erdwärmegewinnungsanlage der richtige Ansprechpartner. Unabhängig davon, ob die Erdwärme mit einer oder mehreren Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren erfolgend soll, muss vor der Errichtung der Anlagen das Vorhaben genehmigt werden.
Auch ein Response-Test fällt in die Zuständigkeit des Referats 34 und muss beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Je nach Vorhaben sind verschiedene Dokumente vorzulegen, um das Genehmigungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen. Dazu können u.a.

  • Einverständniserklärungen der Nachbarn
  • Und ein Nachweis über die Online-Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

gehören. Eine umfangreiche Liste findet sich im verknüpften Antragsformular.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Zunächst ist für das Verwaltungsverfahren ein Termin beim zuständigen Ansprechpartner in Anspruch zu nehmen. Dort findet eine Beratung statt, auch eine Liste der zugelassenen Sachverständigenorganisationen liegt dort (und online) als Verknüpfung bereit. Liegen alle Unterlagen in 2-facher Ausfertigung vor, kann der Antrag eingereicht werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme vorliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

In der Kommunikation mit dem Referat 34 sind die unterschiedlichen Adresssen von Dienstgebäude und Postanschrift zu beachten

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden