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Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

Bremen 99020001023000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020001023000

Leistungsbezeichnung

Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Auskünfte über Altlasten und Grundwasserverunreinigungen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kampfmittel (Synonym), Schädliche Bodenveränderungen (Synonym), Bodenverunreinigungen (Synonym), Grundwasserverunreinigung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

07.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Benötigen Sie Informationen, ob für ein Grundstück Erkenntnisse zu Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen vorliegen oder um die mögliche Altlasten-Situation einschätzen zu können, wenden Sie sich an die Altlastenauskunft der Bodenschutzbehörde.

Volltext

Bei der Planungssicherheit bezüglich Investitionsentscheidungen bei gewerblichen und privaten Kauf- oder Verkaufsvorhaben, bei der Bewertung von Grundstücken oder bei geplanten Bauvorhaben sind Informationen zur Altlasten-Situation des betreffenden Grundstückes wichtig. Vor diesem Hintergrund gibt das Referat Bodenschutz und Altlasten der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft bzw. das Umweltschutzamt beim Magistrat Bremerhaven für einzelne Grundstücke Auskunft über altlastenrelevante Hinweise, Altlasten, schädliche Bodenveränderungen oder altlastenbedingte Grundwasserverunreinigungen.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Altlastenauskünfte werden nach dem Umweltinformationsgesetz an jeden Bürger erteilt.

Kosten

Gebühr: 70€
Mindestpreis pro Grundstück

Verfahrensablauf

Sie können bequem den Onlinedienst "Grundstücksbezogene Altlastenauskünfte" verwenden.

Sind grundstücksbezogene Altlastenauskünfte zum Beispiel im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf oder einer Grundstücksbewertung gefragt, sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name,
  • Anschrift,
  • genaue Adresse des Grundstückes mit Flur und Flurstück, für das die Altlastenauskunft erwünscht ist

Für Architekten und Entwurfsverfasser ist die Überprüfung auf Altlasten bei bestimmten Bauvorhaben gemäß Landesbauordnung (LBO) obligatorisch. Für Bauvorhaben, für die diese Prüfung durchgeführt werden soll, sind erforderlich:

  • das anhängende Formular "Vorklärung Altlasten",
  • ein Lageplan des Baugrundstückes mit dem geplanten Bauvorhaben

Die örtliche Zuständigkeit der verantwortlichen Dienststellen (siehe "Zuständige Dienststelle") ist unbedingt zu beachten.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden