Ehrenamtliche Tätigkeit Förderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Ehrenamt (Synonym), Freiwilligenarbeit (Synonym), Bürgerschaftliches Engagement (Synonym), Freiwilligen Engagement (Synonym)
Fachlich freigegeben am
15.01.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie sind ehrenamtlich engagiert und erfüllen die unten genannte Voraussetzungen?
Dann beantragen Sie die Ehrenamtskarte!
Mit der Ehrensmatskarte, die in Bremen und Niedersachsen gilt, sind zahlreiche Vergünstigugen verbunden. Ob Sport, Kultur oder Freizeit, mit der Karte können viele Vorteile genutzt werden.
- Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens 5 Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens 2 Jahre und Sie wollen Ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
- Sie üben Ihr Engagement in Bremen oder Niedersachsen aus oder wohnen dort und sind außerhalb Bremens oder Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
- Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Juleica sind, können Sie gegen einen Nachweis ohne weitere Voraussetzungen die Ehrenamtskarte erhalten.
- Sie sind aktiv bei der Freiwilligen Feuerwehr und verfügen über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I oder sind freiwillig aktiv als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung.
Der Antrag wird von der engagierten Person ausgefüllt und von der Organisation, für die das Engagement getätigt wird, gegengezeichnet.
- Herr Mehmet Büyükgöncü E-Mail: mehmet.bueyuekgoencue@soziales.bremen.de
Telefon: +49 421 361 74653