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Kraftfahrzeug ummelden (ohne Halterwechsel und MIT Kennzeichenmitnahme)

Bremen 99036048001000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036048001000

Leistungsbezeichnung

Kraftfahrzeug ummelden (ohne Halterwechsel und MIT Kennzeichenmitnahme)

Leistungsbezeichnung II

Kraftfahrzeug ummelden (ohne Halterwechsel und MIT Kennzeichenmitnahme)

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Auto ummelden (Synonym), Kfz ummelden (Synonym), Ummelden (Synonym), Zuzug (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".

Nach einem Umzug oder beispielsweise einer Betriebsverlegung nach Bremen müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.

Es besteht die Möglichkeit, dass das Kennzeichen des bisherigen Zulassungsbezirks beibehalten wird.

Volltext

Der Antrag kann persönlich gestellt werden. Es kann auch ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht beauftragt werden. Ab dem 01.10.2019 ist die Neuzulassung eines Fahrzeuges unter bestimmten Voraussetzungen auch online  möglich. Weitere Informationen zur "internetbasierten Fahrzeugzulassung" erhalten Sie auf der Seite des Bundesminsiteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (siehe unter "i  Wo kann ich mehr erfahren?").

Hinweis:
Seit dem 1. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere. Das sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ist dies nicht gegeben, muss zusätzlich zum Fahrzeugschein auch der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.    Achtung:
Der Halter muss sich bereits in Bremen an- bzw. umgemeldet haben.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sowie den Nationalpass im Original der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in
  • bei Zulassung auf Firmen

    zusätzlich:
    - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
    - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
    • zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

    z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

  • Kennzeichenschilder

    Besteht die Kennzeichenkombination des betroffenen Fahrzeuges aus einem Buchstaben und zwei Ziffern beziehungsweise zwei Buchstaben und einer Ziffer, sind die Kennzeichenschilder zum Termin vorzulegen.

Voraussetzungen

  • keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen.
    Bei Zahlungsrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden.
  • keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen, wie z.B. Zinsen, Säumniszuschläge).
    Die Überprüfung der Kraftfahrzeugsteuerkonten erfolgt durch die Zulassungsstelle im Rahmen der Bearbeitung des Zulassungsantrags. Bei Steuerrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden.

Kosten

Gebühr: 24,80€
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Online Service nutzen, ist nur eine Bezahlung mit Kreditkarte möglich.

Verfahrensablauf

  • Es muss ein Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.
  • Durch die Zulassung des Fahrzeuges auf den Fahrzeughalter wird eine neue Zulassungsbescheingung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt.
  • Die Versicherung und das Hauptzollamt werden von der Zulassungsbehörde automatisch über den Standortwechsel informiert. 

Termine können Sie jederzeit online über www.service.bremen.de/dienststelle/termine (http://www.service.bremen.de/dienststelle/termine) reservieren oder telefonisch Mo-Fr von 07:00-18:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern vereinbaren:

KFZ-Zulassungsbehörde:    (0421) 361-88668 oder (0421) 115

Bürgerservicecenter-Nord:  (0421) 361-88644 oder (0421) 115

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten (z. B. Leasing-Bank), so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen. In der Regel liegt die ZB II 2 bis 3 Wochen nach Anforderung in der Zulassungsbehörde vor. Nach Erledigung erfolgt eine Rücksendung an den Absender. Die Kosten für Aufbewahrung und Rücksendung trägt in der Regel die/der Halter:in.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden