Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Gewerbe Wiedergestattung

Bremen 99050012186000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050012186000

Leistungsbezeichnung

Gewerbe Wiedergestattung

Leistungsbezeichnung II

Wiedergestattung der Gewerbeausübung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Falls Ihnen die Gewerbeausübung behördlich untersagt worden ist, können Sie die Wiedergestattung beantragen.

Volltext

Wurde in der Vergangenheit festgestellt, dass Sie gewerberechtlich unzuverlässig waren und wurde gegen Sie eine Gewerbeuntersagung verfügt, haben Sie das Recht, die Wiedergestattung der Gewerbeausübung zu beantragen. Dies ist im Regelfall nach Ablauf eines Jahres möglich, bei Vorlage besonderer Gründe auch früher.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)

    (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9

    Dies kann über die Gewerbemeldestelle beantragt werden. Als Empfänger sollte bei Beantragung die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation -Gewerbeangelegenheiten-, Katharinenklosterhof 3, 28195 Bremen angegeben werden.

    Ist als Betreiber eine juristische Person geplant, werden Auskünfte für diese juristische Person sowie die gesamte Geschäftsführung erforderlich.

  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

    (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)

  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts Die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis erfolgt ausschließlich online auf www.vollstreckungsportal.de. Hier ist eine Registrierung notwendig. Sie erhalten dann per Briefpost eine PIN, mit der sie Ihre Abfrage starten können. Das Ergebnis Ihrer Abfrage legen Sie ausgedruckt Ihrem Antrag bei.
  • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde

    (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)

Voraussetzungen

Um die Gewerbeausübung wiedergestatten zu können, muss die Zuverlässigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin festgestellt sein. Insbesondere sollten die Gründe, die ursprünglich zur Verfügung der Gewerbeuntersagung führten, beseitigt sein.

Zuständig für das Wiedergestattungsverfahren ist die Gewerbebehörde, in deren Bereich die Antragstellerin oder der Antragsteller wieder selbständig tätig werden möchte. Ist ein zukünftiger Betriebssitz noch nicht bekannt, ist die Gewerbebehörde des Wohnsitzes zuständig.

Kosten

Gebühr: 424€
im Falle einer verfügten Wiedergestattung der Gewerbeausübung. Sollte eine Ablehnung des Wiedergestattungsantrags erforderlich werden, reduziert sich die Gebühr nach § 9 Abs. 2 Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz aufwandsabhängig um 25 bis 75 %.

Verfahrensablauf

Nach schriftlich gestelltem Antrag auf Wiedergestattung wird Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit anhand Ihrer Angaben und weiterer behördlicher Abfragen überprüft. Für das Prüfverfahren sind 4 bis 6 Wochen einzuplanen. Im Einzelfall und je nach Umfang der Überprüfung kann es auch länger dauern.

Bitte beachten Sie, dass die Auflistung vorzulegender Dokumente auf dieser Seite nicht vollständig ist. In jedem Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein, um Ihre Zuverlässigkeit festzustellen. Nach Antragseingang werden Sie deshalb gegebenenfalls dazu aufgefordert, weitere Unterlagen vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden