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Gewerbe Wiedergestattung

Bremen 99050012186000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050012186000

Leistungsbezeichnung

Gewerbe Wiedergestattung

Leistungsbezeichnung II

Wiedergestattung der Gewerbeausübung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Falls Ihnen die Gewerbeausübung behördlich untersagt worden ist, können Sie die Wiedergestattung beantragen.

Volltext

Wurde in der Vergangenheit festgestellt, dass Sie gewerberechtlich unzuverlässig waren und wurde gegen Sie eine Gewerbeuntersagung verfügt, haben Sie das Recht, die Wiedergestattung der Gewerbeausübung zu beantragen. Dies ist im Regelfall nach Ablauf eines Jahres möglich, bei Vorlage besonderer Gründe auch früher.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Um die Gewerbeausübung wiedergestatten zu können, muss die Zuverlässigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin festgestellt sein. Insbesondere sollten die Gründe, die ursprünglich zur Verfügung der Gewerbeuntersagung führten, beseitigt sein.

Zuständig für das Wiedergestattungsverfahren ist die Gewerbebehörde, in deren Bereich die Antragstellerin oder der Antragsteller wieder selbständig tätig werden möchte. Ist ein zukünftiger Betriebssitz noch nicht bekannt, ist die Gewerbebehörde des Wohnsitzes zuständig.

Kosten

Gebühr: 424€

Verfahrensablauf

Nach schriftlich gestelltem Antrag auf Wiedergestattung wird Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit anhand Ihrer Angaben und weiterer behördlicher Abfragen überprüft. Für das Prüfverfahren sind 4 bis 6 Wochen einzuplanen. Im Einzelfall und je nach Umfang der Überprüfung kann es auch länger dauern.

Bitte beachten Sie, dass die Auflistung vorzulegender Dokumente auf dieser Seite nicht vollständig ist. In jedem Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein, um Ihre Zuverlässigkeit festzustellen. Nach Antragseingang werden Sie deshalb gegebenenfalls dazu aufgefordert, weitere Unterlagen vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden