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Ergänzungsschule Anerkennung

Bremen 99088016016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088016016000

Leistungsbezeichnung

Ergänzungsschule Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung einer berufsbildenden Privatschule

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

18.07.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Einer Ergänzungsschule, die eine Bildung oder Ausbildung vermittelt, an der ein öffentliches Interesse besteht, kann die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen werden.

Volltext

Die Anerkennung einer Ergänzungsschule in Bremen bedarf der staatlichen Anerkennung beziehungsweise einer Genehmigung. 

Privatschulen sind alle Schulen, deren Träger nicht das Land Bremen oder eine Stadtgemeinde ist.

Privatschulen wirken mit den staatlichen Schulen in dem vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen gezogenen Rahmen an der Erfüllung des öffentlichen Erziehungs- und Bildungsauftrages mit. Sie ergänzen und bereichern das öffentliche Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Ergänzungsschulen sind Schulen, die eine Bildung oder Ausbildung vermitteln, an der ein öffentliches Interesse besteht.

Ihnen kann die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen werden, wenn der Unterricht, die Einrichtungen der Schule, die fachlichen Fähigkeiten seines Personals und die wirtschaftliche Situation des Trägers geeignet sind, das von der Schule angestrebte Bildungsziel oder Ausbildungsziel zu erreichen.

Private Ergänzungsschulen sind der Senatorin für Kinder und Bildung anzuzeigen, bevor die Unterrichtstätigkeit beginnt.

Einer berufsbildenden Ergänzungsschule wird auf Antrag die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule verliehen, wenn sie der Ausbildung für einen bestimmten Beruf dient. Der Unterricht muss dann nach einer staatlich genehmigten Ausbildungsordnung erteilt werden. Mit der Anerkennung erhält die Schule das Recht, nach einer staatlich genehmigten Ordnung Prüfungen abzuhalten.

Kosten

Für die Anerkennung einer berufsbildenden Privatschule werden Gebühren in Höhe von bis zu 3 610,00 Euro erhoben (Nr. 106.02 der Kostenordnung der Bildungsverwaltung). Für die Genehmigung der Ordnung über die Ausbildung und Prüfung an einer anerkannten Ergänzungsschule werden Gebühren je nach Zeitaufwand von bis zu 5 730,00 Euro erhoben (Nr. 106.03 der Kostenordnung der Bildungsverwaltung).

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Anerkennung einer privaten Ergänzungsschule ist formlos möglich. 

Es sind die erforderlichen Unterlagen und Nachweise zu erbringen.

Bearbeitungsdauer

Die Senatorin für Kinder und Bildung entscheidet binnen 3 Monaten nach dem vollständigen Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen und Nachweise.

Frist

Für das Antragsverfahren bestehen keine Fristen. Der Schulbetrieb darf jedoch erst aufgenommen werden, wenn die staatliche Anerkennung beziehungsweise die Genehmigung vorliegt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Für die Anerkennung von Gesundheitsfachberufsschulen ist Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zuständig (SGFV).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ergänzungsschule Anerkennung
  • Private Schulen, die Bildung oder Ausbildung vermitteln, können als Ergänzungsschule anerkannt werden
  • Prüfung durch SKB
  • Formloser Antrag notwendig
  • Umfangreiche Unterlagen erforderlich
  • Zuständig: Referat 22 SKB

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden