Geburt: Anzeige einer Geburt
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Die Geburt Ihres Kindes wird beim Standesamt des Geburtsbezirks beurkundet. Zuständig ist also nicht das Standesamt Ihres Wohnsitzes, sondern entscheidend ist der Ort der Geburt. Ist das Kind in einem Krankenhaus oder Geburtshaus geboren, so zeigen diese Einrichtungen die Geburt schriftlich bei den Standesämtern an. Bei Hausgeburten stellen Hebammen, Geburtshelfer_innen oder Ärzt_innen die Geburtsbescheinigungen aus. Diese müssen Sie persönlich dem zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche nach der Geburt Ihres Kindes vorlegen.
Alle Urkunden und Unterlagen müssen im Original im Standesamt vorgelegt werden. Erforderlich ist auch die Vorlage des Nationalpasses und des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) der Eltern jeweils im Original. Bei deutschen Personalausweisen/Reisepässen ist statt des Originals auch die Vorlage einer eindeutig erkennbaren Kopie möglich.
Weitere Informationen über die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Geburten-Flyer (siehe unter "i Wo kann ich mehr erfahren?").
Die Übersetzung ausländischer Urkunden muss durch eine/n in Deutschland vereidigte/n Übersetzer:in erfolgen und zusammen mit der Urkunde im Original vorgelegt werden.
Hinweis: Vielfach sind ausländische Urkunden mit einer Überbeglaubigung (z.B. Apostille) zu versehen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Geburtstermin beim Standesamt, ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.
Siehe Geburten-Flyer (unter "i Wo kann ich mehr erfahren?"), Barzahlung und Zahlung per EC-Karte sind im Standesamt möglich.
Sie können die für die Beurkundung erforderlichen Dokumente und Nachweise in einem besonders hierfür bei den Kliniken erhältlichen Umschlag legen und diesen über die Klinik an das Standesamt senden lassen. Sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, kann die Geburt ohne Ihren Besuch des Standesamtes beurkundet werden. Sie erhalten dann die Urkunden für Ihr Kind und die hier eingereichten Urkunden auf dem Postweg zugesandt. Die Gebühren können Sie dann ganz bequem per Banküberwesiung begleichen. Sie erhalten eine entsprechende Rechnung mit den Urkunden.
Die Geburt in einer Klinik/einem Geburtshaus muss von der Einrichtung innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Hausgeburten müssen von den Eltern oder einer anderen Person, die von der Geburt Kenntnis erlangt hat innerhalb einer Woche angezeigt werden. Hierfür benötigen Sie die Geburtsbescheinigung der Hebamme.
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- Sorgerechtserklärung
- Geburten-Flyer Standesamt Bremen-Mitte deutsch
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Bitte bringen Sie -sofern erforderlich- bei Ihrem Besuch im Standesamt eine/n Dolmetscher_in mit, um Verständigungsprobleme bei der Entgegennahme Ihrer Anliegen zu vermeiden. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.
Das Standesamt Bremen-Mitte ist zuständig für die Geburten in den Kliniken:
- Links der Weser,
- St.-Joseph-Stift,
- Klinikum Mitte,
- Diako,
- Bremen-Ost
- sowie für die Geburtshäuser in Bremen-Stadt.
Das Standesamt Bremen-Nord ist für die Geburten im Klinikum-Bremen-Nord zuständig.