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Allgemeine Hilfen zur Erziehung

Bremen 99041001078000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041001078000

Leistungsbezeichnung

Allgemeine Hilfen zur Erziehung

Leistungsbezeichnung II

Allgemeine Hilfen zur Erziehung / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), Förderung der Erziehung in der Familie (Synonym), Erziehungsberatung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.09.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei allen Fragen zur Entwicklung und Erziehung, bei persönlichen oder familiären Fragen, bei Trennung und Scheidung an die städtischen Erziehungsberatungsstellen wenden.

Volltext

Ein Team von Fachkräften betreut solche Menschen, die Beratung bei der Erziehung suchen: PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, SozialpädagogInnen sowie SozialarbeiterInnen mit therapeutischer Zusatzausbildung, Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen stehen zur Verfügung, wenn

  • die Entwicklung eines Babys, Kindes oder Jugendlichen nicht wie gewünscht verläuft oder der Eindruck entsteht, dass die Aufmerksamkeit und Unterstützung nicht angenommen wird.
  • Alleinerziehende in alltäglichen Erziehungsfragen Austausch und Beratung suchen.
  • getrennt lebende Partner im Sinne der Kinder einen Weg zur Verständigung im Konfliktfall suchen.
  • das Zusammenleben in der Familie ausgeglichen gestaltet und verbessert werden soll.
  • Kinder zu Hause Streit und Krach erleben und wollen, dass sich die Situation verbessert.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Die "Hilfe zur Erziehung" steht allen Sorgeberechtigten von minderjährigen Kindern zu, die Unterstützung bei der Erziehungsarbeit benötigen.

Kosten

Die Beratung erfolgt kostenfrei.

Verfahrensablauf

Die "Hilfen zur Erziehung" sind vielfältig und werden im Einzelfall individuell zusammengestellt. So erhalten Ratsuchende nähere Informationen darüber, welche konkreten Hilfsangebote es gibt und unter welchen Umständen Sie diese in Anspruch nehmen können.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zwischen Ratsuchenden und Beratern werden in der Regel sehr persönliche und familiäre Erfahrungen und Gefühle besprochen, die einen vertrauensvollen Rahmen benötigen. Alle BeraterInnen haben deshalb eine Schweigepflicht.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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