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Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

Bremen 99020001023000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020001023000

Leistungsbezeichnung

Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bodenverunreinigungen (Synonym), Grundwasserverunreinigung (Synonym), Kampfmittel (Synonym), Schädliche Bodenveränderungen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.10.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster erhalten.

Volltext

Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Altlastenauskünfte werden nach dem Umweltinformationsgesetz an jeden Bürger erteilt.

Kosten

Gebühr: 73€
Mindestpreis pro Grundstück

Verfahrensablauf

Sind grundstücksbezogene Altlastenauskünfte zum Beispiel im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf oder einer Grundstücksbewertung gefragt, sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name,
  • Anschrift,
  • genaue Adresse des Grundstückes mit Flur und Flurstück, für das die Altlastenauskunft erwünscht ist

Die Auskunft können Sie bequem über den Onlinedienst "Grundstücksbezogene Altlastenauskünfte" erhalten.

Für Architekten und Entwurfsverfasser ist die Überprüfung auf Altlasten bei bestimmten Bauvorhaben gemäß Landesbauordnung (LBO) obligatorisch. Für Bauvorhaben, für die diese Prüfung durchgeführt werden soll, sind erforderlich:

  • das Formular "Vorklärung Altlasten",
  • ein Lageplan des Baugrundstückes mit dem geplanten Bauvorhaben

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)

Frist

Keine Angabe

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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