Ab- bzw. Nachstempelung von Kfz-Kennzeichen
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Wenn die Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie dafür sorgen, dass eine neue Plakette oder mehrere neue Plaketten auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden.
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
bei zugelassenen Fahrzeugen
- gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
- auswärtige Kennzeichenschilder
bei zugelassenen Fahrzeugen, die zu diesem Zeitpunkt nicht in Bremen oder in Bremerhaven bei einer dortigen Zulassung zugelassen sind.
Es dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen bestehen.
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
Es muss ein formloser Antrag bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Es kann auch einen Vertreter ohne besondere Vollmacht beauftragt werden.
Hinweis:
Um Zeit zu sparen, empfiehlt es sich, bei der Zulassungsbehörde vorzufahren, das beschädigte oder unvollständige Kennzeichenschild abzumontieren und vorzulegen.
Tipp:
Eventuell benötigte neue Kennzeichenschilder können bereits vorab hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.