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Führerschein Ausstellung Verlust/Diebstahl

Bremen 99108049012005 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108049012005

Leistungsbezeichnung

Führerschein Ausstellung Verlust/Diebstahl

Leistungsbezeichnung II

Führerschein verloren bzw. gestohlen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), Ersatzführerschein (Synonym), Verlust (Synonym), ersetzen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.06.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Ihr Führerschein abhanden gekommen ist (z.B. verloren, gestohlen worden) oder aus anderen Gründen ersetzt werden muss (z.B. weil er unleserlich geworden ist), muss ein Ersatzführerschein beantragt werden.

Volltext

Ein Ersatzführerschein muss beantragt werden, wenn der bisherige verloren, gestohlen oder z.B. unleserlich geworden ist.

Der Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist bei der zuständigen Stelle vom Fahrerlaubnisinhaber persönlich schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; der Ersatzführerschein kann auf Wunsch auch zugeschickt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passfoto
    • Nach den Vorgaben der Fotomustertafel.

  • ggf. zusätzlich Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
  • Karteikartenabschrift

    Sofern der aktuelle Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens (entsprechendes gilt für die Stadt Bremerhaven) ausgestellt wurde.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Bremerhaven
  • Führerscheindaten müssen in Bremerhaven vorliegen

Kosten

Gebühr: 47,50€
incl. Direktversand
Gebühr: 34,10€
(zusätzliche Kosten, falls Expresslieferung gewünscht)

Verfahrensablauf

  • Persönliche Antragstellung.
  • Prüfung der Führerscheindaten und Berechtigung
  • Bestellung des Kartenführerscheines bei der Bundesdruckerei
  • Versand des Kartenführerscheines

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)
- 6 Wochen
3 Tag(e)
bei Expressbestellung

Frist

In der Regel Antrag erst 2-3 Wochen nach Verlust. Bei Diebstahl etc. erspart dieser Zeitraum des möglichen Wiederauffindens unnötige Kosten.

Hinweise

  • Der Betroffene ist nachweispflichtig, dass er eine Fahrerlaubnis besitzt.
  • Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name aus dem Personalausweis ersichtlich ist.
  • Als Ersatzführerschein wird immer ein Kartenführerschein ausgestellt. Dieser wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
  • Persönliche Antragstellung erforderlich (da die Unterschrift in Gegenwart der Amtsperson erfolgen muss).
  • Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Der Ersatzführerschein kann auch zugesandt werden (gegen Erstattung der Portokosten).
  • Wird kein Ersatzführerschein beantragt, muss der Betroffene auf die Fahrerlaubnis verzichten; § 25 (4) FeV.
  • Vorläufige Fahrerlaubnis gibt es nicht, dafür eine "Gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung"
  • Mit Aushändigung des neuen Führerscheins verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Findet sich der abhanden gekommene Führerschein wieder an, ist er unverzüglich in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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