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Feinstaubplakette beantragen / Bremerhaven

Bremen 99108007040000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108007040000

Leistungsbezeichnung

Feinstaubplakette beantragen / Bremerhaven

Leistungsbezeichnung II

Feinstaubplakette beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), Umweltplakette (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

10.02.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

Volltext

Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben. 

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein (bei älteren Kfz)

    beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

Voraussetzungen

Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

  • Benziner ohne geregelten Katalysator und
  • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

Maßgebliches Merkmal für die Ausgabe der Plaketten sind die Emissionsklassenschlüssel der Fahrzeuge nach Ziff. 1 des alten Fahrzeugscheines bzw. Nr. 14.1 der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI).

Soweit das Fahrzeug mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet wurde, ist eine Änderung ZBI erforderlich.

Sie müssen Ihren Wohnsitz in Bremerhaven haben. 

Kosten

Gebühr: 5€

Verfahrensablauf

  • Die Beantragung ist persönlich oder online möglich. 
  • Für die persönliche Beantragung ist ein Termin notwendig.
  • Den Termin können Sie online buchen oder telefonisch unter 0471 590 115 vereinbaren.
  • Die Feinstaubplakette wird per Post zugestellt.

Bearbeitungsdauer

Keine. In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Welche Plakette das Fahrzeug erhält, kann kostenlos auf den Internetseiten der technischen Prüfstellen ermittelt werden.

Für die Durchführung der Abgasuntersuchungen (AU) sind anerkannte Stellen zuständig. Zum Beispiel:

  • AU-Werkstätten
  • zugelassene Prüforganisationen wie Dekra
  • GTÜ
  • KÜS
  • TÜV
  • FSP
  • technische Prüfstellen

Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

Welche Plakette das Fahrzeug erhält, kann kostenlos auf den Internetseiten der technischen Prüfstellen ermittelt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal